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der Niederspannungsrichtlinie zu eigen und schließt die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie hinsichtlich der elektrischen Gefahren mit ein. Insoweit ist bei Maschinen kein Konformitätsbewertungsverfahren nach Niederspannungsrichtlinie erforderlich. ...
Stand: 21.10.2021
Dialog: 17250
Aus unserer Sicht ist hier das LFBG und die 2. ProdSV zu betrachten. Entsprechend § 2 Nummer 3 der 2. ProdSV gilt: " Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Spielzeugs zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit."Dementsprechend ist bezogen auf die konkrete Frage auszusagen, dass von Gew ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 42303
sein. Solange es sich nur um Hinweise zur Bedienung handelt, die keine sicherheitsrelevanten Punkte berühren, ist im ProdSG hierfür keine deutschsprachige Anleitung gefordert.Im vorliegenen Fall muss jedoch auch beachtet werden, dass elektrische Geräte wie hier das TV-Gerät mit Strom versorgt werden müssen. Zumindest der Umgang mit Netzkabel, Netzteil oder Batterien betrifft sicherheitsrelevante Punkte, womit ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 10717
LeitsätzeDIN EN ISO 60204-1 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen sowie derDIN EN ISO 13850 Sicherheit von Maschinen - Not-Halt – GestaltungsleitsätzeJe nach Konstruktion und Bau einer Maschine/Anlage kann man im Rahmen der Risikobeurteilung durchaus zum Ergebnis kommen, dass die Maschine bzw. Anlage mit mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
oder vollständige 3-D-Druckbausätze sind auch nicht vom Anwendungsbereich der MRL gemäß Art. 1 Abs. 2 Buchstabe k) MRL als elektrische oder elektronische Erzeugnisse ausgenommen, da sie kein Haushaltsgerät und nicht für den häuslichen Gebrauch bestimmt ist gemäß Art. 1 Abs. 2 k) erster Spiegelstrich und es sich auch nicht um eine gewöhnliche Büromaschine gemäß Art 1 Abs. 2 k) vierter Spiegelstrich MRL ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
Leider lässt sich aus der Frage nicht erkennen, welche Rolle Ihr Betrieb einnimmt: Handelt es sich dabei um den gewerblichen Betreiber oder sollen die Manipulatoren weiter verkauft werden (da Sie auch von Inverkehrbringen sprechen)?Im letzteren Fall wäre Ihr Betrieb ein Wirtschaftsakteur (Händler oder Einführer) nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). In diesem Fall dürften Sie die entsprechen ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
diesbezüglich zu treffen sind, klärt nach Prüfung die zuständige Marktaufsichtsbehörde. Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung trägt grundsätzlich der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter. Deren Funktion mit allen Pflichten darf ein Händler nicht übernehmen. Das Anbringen eines gesetzeskonformen CE-Kennzeichen könnte allerdings von den Verantwortlichen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
“ der Gesamtanlage, für die Herstellererklärungen vorliegen, müssten dann den Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen und wären ggf. nachzurüsten. Verantwortlich hierfür ist dann derjenige, der die Konformitätserklärung ausstellt und die CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage anbringt.Zunächst ist aber zu prüfen, ob das Nachrüsten mit dem Schutzzaun überhaupt eine wesentliche Veränderung darstellt ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
wir aber, den Feuerlöscher eindeutig zu markieren, beispielsweise durch das Einstanzen einer behälterspezifischen Nummer.Grundsätzlich kann die Funktionsprüfung (je nach Sachlage) nach Baurecht, Arbeitsstättenrecht und/oder Betriebssicherheitsrecht beurteilt werden. Der Verantwortliche hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung die Aufgabe, Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen zu ermitteln ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
für den freien Warenverkehr, das Inverkehrbringen und/ oder der ersten Inbetriebnahme eines neuen Produktes ist. Wird die Leuchte mit alternativen Angeboten umgerüstet und werden die Eigenschaften für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verändert, so bleiben auch z. B. Prüfzeichen, wie TÜV, VDE usw. gültig. Verantwortlich für die Retrofit-Lampe ist der Inverkehrbringer dieses Produkts ...
Stand: 21.11.2014
Dialog: 22353
Die Konformitätserklärung des Herstellers ist auszustellen, bevor das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. D.h. bei Abgabe des Produktes an den Kunden muss die Erklärung beigefügt sein.Es besteht seitens des Herstellers die Pflicht, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung - dazu gehört auch die Installation - sicher ist. Die Installation ist ein wichtiger Bestandteil der Bedienung ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 43836
, also z. B. elektrisch, dann würde es sich um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie handeln. Wenn lediglich ein Absperrhahn vorhanden ist, der mit der Hand betätigt wird, dann würde es sich nicht um eine Maschine handeln. Sofern die Fackel in den Anwendungsbereich einer harmonisierten Norm fällt und diese Norm im Amtsblatt der EU unter der Maschinenrichtlinie gelistet ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
verantwortlich. Dies gilt auch für Maschinen/Lastaufnahmemittel für den Eigengebrauch. Dementsprechend liegt der Herstellungsprozess der Lastaufnahmemittel grundsätzlich in der Eigenverantwortung des Herstellers. ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet“. Sollten aus Satz 1 noch Unklarheiten bestehen ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005
Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
oder unvollständigen Maschinen ist, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.Der für den Zusammenbau Verantwortliche wird zum Hersteller der Gesamtanlage und muss somit alle Anforderungen der MRL erfüllen:a) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
oder Kommissionsnummer, - zulässige Fach- oder Feldlasten, - gegebenenfalls elektrische Kenndaten. Sofern die zulässigen Fach- oder Feldlasten nicht bekannt sind, müssten sie anderweitig, z.B. von einem Statiker, ermittelt werden. Hinweis: Immer mehr Produkte müssen nach dem Bauproduktenrecht, wie z. B. der Bauproduktenverordnung am Markt bereitgestellt werden und dann eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies ist ein sehr ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446