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Dürfen die Hauptschalter, von in Maschinen eingebunden Geräten, gelb-rot ausgeführt sein?
KomNet Dialog 12243
Stand: 15.06.2019
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen
Frage:
Wir stellen Sondermaschinen im Maschinenbau her. In unseren Anlagen sind z. B. Kühl- und Temperiergeräte mit eingebunden, die in und neben der Anlage stehen. Diese Geräte verfügen über ein eigenes CE-Kennzeichen und über einen gelb-roten Hauptschalter. Ein Aufsichtsbeamter hat dies bemängelt, da man irrtümliche Rückschlüsse darauf ziehen kann, daß aufgrund der Hauptschalterfarbe die kpl. Anlage über eine Not-Aus Funktion stillgesetzt werden kann. Da die Kühl- und Temperiergeräte "Standard-Bestellware" sind, bekommen wir diese ausschließlich mit gelb-roten Hauptschaltern. Wenn überhaupt, ist es nur zu extrem überteuerten Preisen bei einigen Herstellern möglich, die betroffenen Geräte mit schwarzem Hauptschalter zu beziehen. Die Ursache liegt darin, daß zusätzlich die zugehörige Dokumentation des Hersteller daraufhin angepasst werden muss. Wie sieht die rechtliche Situation aus, dürfen die Geräte trotz gelb-roten Hauptschalters bedenkenlos verwendet werden? Wir können doch nicht die einzigen Hersteller sein, die davon betroffen sind! Gibt es irgendwo eine klare Regelung, worin dieser Sachverhalt thematisiert wird?
Antwort:
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt.
Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten.
Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten.
Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen" dieser Richtlinie hat der Hersteller nach den allgemeinen Grundsätzen dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.
Die Problematik ist also im Rahmen der Risikobeurteilung zu lösen.
Um die Konformität mit der Maschinenrichtlinie vermuten zu können, sind vorrangig C-Normen ( Produktnormen ) anzuwenden. Sind diese nicht vorhanden, sollten A- und/oder B-Normen angewendet werden. Wichtig ist, dass die Schutzziele der Richtlinie -wie in Anhang I Nr. 1.2 Steuerungen und Befehlseinrichtungen, insbes. Nr. 1.2.4.3. Stillsetzen im Notfall und Nr. 1.2.4.4. Gesamtheit von Maschinen- erreicht werden.
Grundsätzliche Ausführungen zu NOT-Halt-Funktionen sind u.A. in den folgenden harmonisierten A- und B-Normen zu finden:
- DIN EN ISO 12100-1 Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie,
- DIN EN ISO 12100-2 Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze - Teil 2: Technische Leitsätze
- DIN EN ISO 60204-1 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen sowie der
- DIN EN ISO 13850 Sicherheit von Maschinen - Not-Halt – Gestaltungsleitsätze
Je nach Konstruktion und Bau einer Maschine/Anlage kann man im Rahmen der Risikobeurteilung durchaus zum Ergebnis kommen, dass die Maschine bzw. Anlage mit mehreren NOT-HALT-Befehlsgeräten ausgerüstet wird, die unterschiedliche Maschinen- bzw. Anlagenteile/-bereiche abschalten. Die MRL sowie die v.g. Normen schließen dies jedenfalls nicht aus.
Gem. der DIN EN ISO 13850, 4.4.2 muss ein Not-Halt-Gerät an jedem Bedienstand angebracht sein, ausgenommen, wo die Risikobeurteilung ergibt, dass dies nicht notwendig ist. Zusätzlich muss ein Not-Halt-Gerät an Stellen angebracht werden, die sich aus der Risikobeurteilung ergeben.
Vorstellbar ist beispielsweise, dass eine Anlage mit einem Not-Halt der Stop-Kategorie 1 an der Maschine selbst und einem Not-Aus (Stopp-Kategorie 0) in dem elektrischen Betriebsraum, der die Energieversorgung und Steuerung für die Maschine enthält, ausgerüstet werden kann.
Hierbei muss natürlich beachtet werden, dass, wenn durch Not-Halt-Geräte Teilbereiche einer Maschine/ Anlage abgeschaltet werden können, Vorkehrungen getroffen werden sollten, um ggf. Verwechselungen zwischen wirksamen und nicht wirksamen Befehlsgeräten zu vermeiden (DIN EN ISO 13850, 4.1.1) .
Normen können kostenpflichtig beim Beuth-Verlag erworben werden oder in den Normauslegestellen durch Berechtigte eingesehen werden.