Ergebnisse 41 bis 60 von 77 Treffern
durch die 9.ProdSV). Das bedeutet, dass er nach der Maschinenrichtlinie keine Konformitätserklärung oder Herstellererklärung benötigt. Er wird aber Bestandteil der Maschine und muss deshalb im Rahmen der Konformitätsbewertung für diese Maschine mit beurteilt werden. Der Maschinenhersteller benötigt hierfür aussagekräftige Unterlagen. Zu diesem Zweck kann zwischen den Vertragspartnern ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine nach wie v ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
die Erstellung der Bedienungs- und Montageanleitung, Erstellung der technischen Unterlagen, Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens, Erstellung der Konformitätserklärung, Anbringung der Hersteller- und CE-Kennzeichnung.Grundsätzlich ist es möglich auch Kleinserien gesetzeskonform auf den Markt zu bringen. Der Aufwand der hierfür erforderlich ist, hängt natürlich stark von der technischen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 43265
verpflichtet, das zutreffende Konformitätsbewertungsverfahren vollständig durchzuführen (inklusive Erstellung der erforderlichen technischen Unterlagen) und die CE-Kennzeichnung auf Ihrer Maschine anzubringen.Ob Sie das Konformitätsbewertungsverfahren selbstständig durchführen können/dürfen, kommt auf die Art der Maschine und Ihre Fachkenntnisse an.Für alle Maschinen, die nicht in Anhang IV der Richtlinie ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
Typenschild angebracht sein. Falls die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, wird die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung angebracht sowie auf den Begleitunterlagen, sofern entsprechende Unterlagen vorgeschrieben sind.“ ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
erfüllt;b) sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;c) insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;d) die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;e) die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt,Sicherstellung, dass die in Anhang VII Teil A MRL genannten technischen Unterlagen verfügbar sind, insbesondere die erforderlichen Informationen, u.a. die Betriebsanleitung,Durchführung der zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 MRL, Ausstellung die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A MRL,CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16. ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
Entsprechend § 22 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zur Durchführung ihrer Überwachungstätigkeit die entsprechenden Unterlagen zu überlassen.Die EG-Konformitätserklärung ist eine juristische Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten aus der hervorgeht, dass die betreffende Maschine mit allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 12896
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
Ja! Für die gesamte Anlage muss der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter im Rahmen der Konformitätsverantwortung eine Konformitätserklärung erstellen und eine CE-Kennzeichnung anbringen.Dabei muss betrachtet werden, dass die einzelnen Maschinen produktionstechnisch, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch miteinander verbunden sind. Daher muss für die gesamte Anlage entsprechend Anhang ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
technischen Unterlagen verfügbar sind,insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen,die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2006/42/EG durchführen,die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt unddie CE ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine führ ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
in der Konsequenz auch die dort formulierten Anforderungen (z.T. mit Verweis auf die Richtlinie 2009/48/EG) erfüllt werden, also u. a.: · Einhaltung der Sicherheitsanforderungen nach Anhang II der Richtlinie 2009/48/EG · Erstellung der technischen Unterlagen nach Anhang IV der Richtlinie 2009/48/EG · Erstellung der EG-Konformitätserklärung nach Anhang III der Richtlinie 2009/48/EG · Anbringen des CE-Kennzeichnens ...
Stand: 04.03.2014
Dialog: 20547
nach der Maschinenrichtlinie -MRL- die Planung und Durchführung fachgerecht vorzunehmen ist. Eine Dokumentation ist zu erstellen und die Betriebsanleitung zu ergänzen. Diese Maßnahme kann auch durch externe Fachfirmen erfolgen. Eine Betriebserlaubnis für die Hubarbeitsbühne war vor und ist auch nach der Nachrüstung nicht erforderlich. Da die Änderung der Hubarbeitsbühne durch die Nachrüstung mit Anschlagpunkten ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28296
Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
die Übereinstimmung der unvollständigen Maschine mit den angewandten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu gewährleisten - Prüfungen und Versuche zur Ermittlung des sicheren Zusammenbaus und der sicheren Benutzung nach Anhang VII B durchführen - Sicherstellen, dass die in Anhang VII Abschnitt B genannten technischen Unterlagen für die zuständige Behörde verfügbar sind - Montagevorgaben ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 (GMB ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968