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wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten.Handelt es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG, waren bereits die Anforderungen der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV - (Maschinenverordnung) beim Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme zu berücksichtigen. Hieraus folgt, dass die Anlage nur betrieben ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
Die Ansicht, dass die Laufkatze im vorliegenden Fall eine auswechselbare Ausrüstung sein soll, kann nicht geteilt werden. Gemäß § 2 Nr. 3 der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) gilt: "eine auswechselbare Ausrüstung ist eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
, sind neben dem ProdSG ggf. zusätzlich weitere Verordnungen zum ProdSG zu betrachten, wie z. B. die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9. ProdSV. Hier finden sich dann auch Regelungen und Vorgaben die ggf. eine CE-Kennzeichnung erforderlich machen und die sich mit Bedienungsanleitung und Herstellerkennzeichnung auseinandersetzen. In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 11.04.2018
Dialog: 18303
der Last.Beim Montieren dieses Kranes an die maschinelle Einrichtung wird nicht in die Steuerung dieser Einrichtung eingegriffen.Entsprechend § 2 Abs. 2 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) ist eine Maschine im Sinne dieser Verordnung eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
Nach § 3 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV darf eine Maschine nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind im Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführt.Auszüge:1.3.7 ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
zur Verwendung bereitgestellt werden. Die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) ist eine Verordnung im Sinne des § 8, mit der die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in nationales Recht übernommen wurde. Hieraus folgt, dass diese Maschine entsprechend Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG beschaffen sein muss und die übrigen Anforderungen für die Bereitstellung ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 16199
ist vom Bundesarbeitsministerium ein "Interpretationspapier - Wesentliche Veränderung von Maschinen" veröffentlicht worden. Sollten Sie zum Ergebnis kommen, dass eine wesentliche Veränderung vorliegt, werden Sie zum Hersteller dieser (wesentlich veränderten) Maschine und müssen alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9.ProdSV - i. V. m. der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.Informationen bietet auch der "Leitfaden ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
weitere Verordnungen zum ProdSG zu betrachten (z. B. die 9. ProdSG [Maschinenverordnung]). Hier finden sich dann auch Regelungen und Vorgaben, die ggf. eine CE-Kennzeichnung erforderlich machen und die sich mit Bedienungsanleitung und Herstellerkennzeichnung auseinandersetzen. ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
").Wird die Anlage wesentlich verändert, ist dies mit einem erstmaligen Inverkehrbringen gleichzusetzen. Dies bedeutet, dass die Anforderungen der Maschinenverordnung- 9. ProdSV, insbesondere § 3 zu erfüllen sind (Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG- MRL, Dokumentation nach Anhang VII MRL, Informationen (insbes. Betriebsanleitung nach Anhang I MRL), Durchführung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
. ProdSV (Maschinenverordnung) i.V.m. der Maschinenrichtlinie oder mindestens der Anhang 1 Nr. 1 und 2 der BetrSichV anzuwenden.Bezogen auf Gefahren beim Rückwärtsfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung folgendens zu berücksichtigen: Vom Bedienungsstand aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass sich keine Personen oder Hindernisse im Gefahrenbereich aufhalten oder befinden ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
lediglich Anforderungen an die Bereitstellung auf dem Markt bzw. das Ausstellen. § 8 Abs. 1 ProdSG sieht jedoch vor, dass in Rechtsverordnungen Anforderungen an die erstmalige Verwendung von Produkten, und damit auch an die für den Eigengebrauch hergestellten Produkte, geregelt werden können. So sind z. B. in der Maschinenverordnung (9. ProdSV) in Umsetzung europäischen Rechts entsprechende Anforderungen ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
Entsprechend der Begriffsdefinition "Maschine" in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. in der deutschen Umsetzung durch die Maschinenverordnung (9. ProdSV) ist eine Maschine:• Eine Gesamtheit miteinander verbundener Teile (...),• von denen eines beweglich ist,• die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind und• die mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 15821
der Risikobewertung, technische Dokumentation und Betriebsanleitung, anbringen der CE-Kennzeichnung etc.) zu beachten.Ein Verstoß gegen § 5 BetrSichV für sich alleine ist nicht bußgeldbewehrt, wobei sich aber bei Nichtbeachtung der Anforderungen aus den Rechtsvorschriften, die die EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen auch bei Eigenherstellung ahndungsrechtliche Konsequenzen (z. B. Maschinenverordnung - 9 ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Nach der Maschinenverordnung - 9. ProdSV muss beim Inverkehrbringen die Maschine mit der CE-Kennzeichnung nach § 5 der 9. ProdSV versehen sein.Weiterhin ist in § 4 Abs. 1 9. ProdSV nachzulesen, dass der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der in den Absätzen 2, 3 und 4 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchführt, um nachzuweisen, dass die Maschine mit den Bestimmungen ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2a der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG). Sowohl der Kran als auch das Tragwerk isteine Gesamteinheit aus mehreren Teilen,davon mindestens eine beweglich undes hat eine bestimmte Anwendung.Nun ist noch zu klären, ob es ein„anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240
Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten [hier die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) in Verbindung mit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
sich im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Neben diesen allgemeinen Grundsätzen können u. U. noch Besonderheiten, die in den speziellen Verordnungen bzw. Richtlinien, die der Hersteller bei der Herstellung des Produktes einhalten muss, festgelegt sein, wie z. B. in der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV), mit der die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001