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oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet". Gemäß diesen Definitionen handelt es sich bei Ihrem Prüfstand um eine Maschine, dessen Hersteller Sie sind. Ab dem 01.01.1995 muss der Hersteller für jede Maschine, die in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie (MRL) fällt ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
fällt die Pumpe ebenfalls unter die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.Im Anhang I Nummer 1.5.1 macht sich die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie zu eigen und schließt die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2014/35/EU) hinsichtlich der elektrischen Gefährdungen mit ein. Somit bezieht sich die EG-Konformitätserklärung nur ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42975
Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Nach ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt,"Da Schaltschränke häufig für Maschinen oder Maschinenanlagen hergestellt werden, folgen hier noch einige Hinweise für diesen Fall:Soll der Schaltschrank Bestandteil einer Maschine werden, so fällt er zunächst beim Inverkehrbringen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie; nationale Umsetzung ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ausgestellt wurde.Das Maschinenrecht sieht nicht vor, dass die EG-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine, z. B. auf Grund ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43552
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
1) Sicherheitsbauteile sind im Art. 2 c) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert.Hiernach ist der Schutzzaun ein Sicherheitsbauteil, wenn er der Gewährleistung der Sicherheit der Automationsanlage dient, gesondert in Verkehr gebracht wird, bei dessen Ausfall (Wegfall) Personen gefährdet werden und der Zaun für das Funktionieren der Automationsanlage nicht erforderlich ist.2) Für gesondert ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
zu bezeichnen, so dass diese Ausnahme auf elektrisch höhenverstellbare Tische nicht anzuwenden ist.Hinweis:Mit der Konformitätserklärung gibt der Hersteller an, dass alle anwendbaren EU-Richtlinien und EU-Verordnungen erfüllt werden. Der Anhang I Nummer 1.5.1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist zu beachten. Die Konformitätserklärung wird ausschließlich nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgestellt ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950
Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18465
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
zwischen Maschinenrichtlinie und der Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (DGRL) - Druckgeräterichtlinie - ist dem Leifaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - 2. Auflage - Juni 2010 folgendes auf Seite 76 zu entnehmen: "In Übereinstimmung mit Artikel 3, ist die DGRL anwendbar ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447
Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43130
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen""In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
I Nr. 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) auch eine Risikobeurteilung erstellt werden. Entsprechend dem Ergebnis der Risikobeurteilung muss geprüft werden, ob noch weitere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
„Spielplatzgeräte für die öffentliche Nutzung“ fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie). Ob ein Spielgerät in den Anwendungsbereich z. B. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) oder der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) fallen kann, ist ggf. zu prüfen und kann zur CE- Kennzeichnung mit allen Konsequenzen führen. In jedem Fall ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 25002
Die Frage ist im Rahmen der nach der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) zu erstellenden Risikobeurteilung zu beantworten.Die Maschinenrichtlinie sowie verschiedene harmonisierte Normen schreiben in bestimmten Bereichen eine Sicherung gegen eine nicht vorgesehen Nutzung vor. (siehe Maschinenrichtlinie Anhang 1, Ziff. 3.3 Steuerung: „Erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
Für eine „vollständige“ Maschine im Sinne des § 2 Nr. 2 der 9. ProdSV, welche die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht umsetzt, muss der Hersteller alle anwendbaren Punkte des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten, damit sie als konform mit dieser Vorschrift und damit als sicher gilt. Hierunter fallen unter anderem auch die elektrischen Gefährdungen.Gemäß § 6 ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
Wenn Sie eine neue Maschine unter Verwendung von alten Teilen bauen, dann gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Abstriche. Das heißt, es gilt der Stand der Technik anno 2019. Das gilt selbstverständlich auch für den Elektromotor hinsichtlich Niederspannungs-Richtlinie und EMV-Richtlinie. Die Risikobeurteilung und die Konformitätserklärung muss für den gesamten Prüfstand erstellt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812