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Muss ich eine Maschine gegen Benutzung sichern, oder ist ein nicht abschließbarer Hauptschalter ausreichend?

KomNet Dialog 19690

Stand: 26.04.2022

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Muss ich eine Maschine gegen Benutzung sichern, oder ist ein nicht abschließbarer Hauptschalter ausreichend?

Antwort:

Die Frage ist im Rahmen der nach der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) zu erstellenden Risikobeurteilung zu beantworten.

Die Maschinenrichtlinie sowie verschiedene harmonisierte Normen schreiben in bestimmten Bereichen eine Sicherung gegen eine nicht vorgesehen Nutzung vor. (siehe Maschinenrichtlinie Anhang 1, Ziff. 3.3 Steuerung: „Erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen, die eine unerlaubte Benutzung der Steuerung verhindern“).

Weitere Informationen hierzu enthält der Leit­fa­den für die An­wen­dung der Ma­schi­nen­richt­li­nie 2006/42/EG unter dem § 297 Unerlaubte Benutzung der Steuerung:

"Die Anforderungen in Nummer 3.3 ergänzen die allgemeinen Anforderungen an Sicher-heit und Zuverlässigkeit von Steuerungen in Nummer 1.2.1. Der erste Satz in Nummer 3.3 schreibt vor, dass die unerlaubte Benutzung der Steuerung erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen verhindert werden muss. Diese Maßnahmen sind bei Maschinen erforderlich, bei denen die Gefahr der Benutzung durch Unbefugte besteht, beispielsweise bei Flurförderzeugen, oder bei Maschinen erforderlich,die in öffentlich zugänglichen Bereichen benutzt oder abgestellt werden sollen. Beispiele für geeignete Maßnahmen sind der Einbau von Schlössern, elektronische Zugangskontrollsysteme oder Systeme, bei denen der Bediener eine elektronische Erkennungsmarke tragen muss, um die Maschine bedienen zu können."

Grundsätzlich kann man sagen: Wenn beim Betrieb einer Maschine durch „unbefugte“ Personen Gefahren für Benutzer*innen und/oder Dritte entstehen, sind geeignete Maßnahmen gegen eine solche Nutzung vorzusehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass unter „Betrieb“ auch die Betriebsarten Instandsetzung, Reinigung, Wartung usw. zu verstehen sind.

Praxisbeispiele:

Schlüsselschalter in Fahrzeugen, Betriebsartenwahlschalter an Pressen und Stanzen, Reparaturschalter in Anlagen.