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Muss ich eine Maschine gegen Benutzung sichern, oder ist ein nicht abschließbarer Hauptschalter ausreichend?
KomNet Dialog 19690
Stand: 01.11.2013
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Muss ich eine Maschine gegen Benutzung sichern, oder ist ein nicht abschließbarer Hauptschalter ausreichend?
Antwort:
Die Frage ist im Rahmen der nach der Maschinenrichtlinie - MRL - zu erstellenden Risikobeurteilung zu beantworten.
Die MRL sowie verschiedene harmonisierte Normen schreiben in bestimmten Bereichen eine Sicherung gegen eine nicht vorgesehen Nutzung vor. (siehe MRL Anhang 1, Ziff. 3.3 Steuerung: „Erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen, die eine unerlaubte Benutzung der Steuerung verhindern“.
Grundsätzlich kann man sagen: Wenn beim Betrieb einer Maschine durch „unbefugte“ Personen Gefahren für Benutzer und/oder Dritte entstehen, sind geeignete Maßnahmen gegen eine solche Nutzung vorzusehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass unter „Betrieb“ auch die Betriebsarten Instandsetzung, Reinigung, Wartung usw. zu verstehen sind.
Beispiele:
Schlüsselschalter in Fahrzeugen, Betriebsartenwahlschalter an Pressen und Stanzen, Reparaturschalter in Anlagen.