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Muss der Hersteller einer Maschine hochgelegene Stellen, die zu Wartungs- oder Reparaturarbeiten benutzt werden, mit Geländer oder Fangnetzen absichern?

KomNet Dialog 18748

Stand: 17.06.2013

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Müssen alle hohen Positionen einer Maschine durch den Hersteller abgesichert werden? Wir bauen in unseren Druckanlagen Zwischentrockner auf Druckmaschinen. Zur Erleichterung der Montagearbeiten (ggf. auch für einen Lagerwechsel bei der sich unter der Klappe befindlichen Leitwalze) haben wir von oben eine Klappe in den Zwischentrockner eingebaut. Diese befindet sich in einer Höhe von 6 bis 7 Metern. Müssen wir als Hersteller ein Geländer oder Fangnetze anbauen? Reicht es in der Betriebsanleitung auf die Gefahr hinzuweisen, zum Tragen der persöhnlichen Schutzausrüstung (Gurt und Sicherheitsseil) aufzurufen und den Betreiber in die Pflicht zu nehmen?

Antwort:

Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert.

Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG".

Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen Risikobeurteilung für Ihre Maschine berücksichtigen und geeignete Maßnahmen ableiten.