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Die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum ProdSG - 9. ProdSV; deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) verlangen von den Herstellern, nur solche Produkte auf dem Markt bereit zu stellen (d.h. zu vertreiben), die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
-Kennzeichnung oder EG-Konformitätserklärung. 2. Wenn durch das Zusammenfügen der beiden Einheiten (CNC-Drehmaschine + Stangenladesystem) der Betrieb oder die Sicherheit des Stangenladesystems wesentlich beeinflusst wird oder dies eine wesentliche Veränderung der Gesamtheit nach sich zieht, kann davon ausgegangen werden, dass eine neue Gesamtheit von Maschinen entstanden ist, auf welche die Maschinenrichtlinie ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Nach dem Produktsicherheitsgesetz - Dachvorschrift für alle Produkte - ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet; als Hersteller gilt auch jeder, dera) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42632
Eine Verpflichtung des Herstellers zur Durchführung von Prüfungen nach EN 60204 oder gegebenenfalls zur Überlassung der Prüfergebnisse an seine Kunden beinhaltet das öffentliche Recht nicht.Es steht dem Hersteller frei, im Rahmen des EG-Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie die EN 60204 anzuwenden oder alternativ mindestens die gleiche Sicherheit auf andere Weise ...
Stand: 24.10.2020
Dialog: 43313
Die Maschinenverordnung (MaschV) definiert in § 2 "Begriffsbestimmungen" Ziffer 10. den Hersteller wie folgt: „Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005
Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL ist/sind:h) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung; i) "Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Unter § 383 „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" findet sich folgender Abschnitt:„Bei Herstellern, die in der EU ansässig sind, kann es sich bei der zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigten Person um den Hersteller selbst, seinen Bevollmächtigten, einen Ansprechpartner aus den Reihen der Mitarbeiter des Herstellers (der mit dem Unterzeichner ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 27688
Ja, die Pflichten gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1230 sind einzuhalten.Nach der Verordnung (EU) 2023/1230 ist Folgendes zu beachten:„(35) Eine Person, die Maschinen oder dazugehörige Produkte für den Eigengebrauch herstellt, gilt als Hersteller und sollte verpflichtet sein, alle damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. In diesem Fall wird die Maschine oder das dazugehörige Produkt ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 44092
sind hier Regelungen zur Kennzeichnung von Regalen aufgeführt. An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1.000 kg, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen müssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein: - Hersteller oder Einführer, - Typbezeichnung, - Baujahr ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 3040
Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen bei be ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
. Somit ist es erforderlich, dass ein Hersteller für die Lüftungsanlage die Konformität mit der RL 2006/42/EG erklärt.Ergänzend einige Erläuterungen zur „Maschinen-Anlage“:Für die „Maschinenanlage“ ist die Begriffsbestimmung in der 9.ProdSV nach § 2 Nr. 2 d) zu berücksichtigen:„eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Buchstaben a bis c oder von unvollständigen Maschinen nach Nummer 8, die, damit ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
Nein. Eine Konformitätserklärung darf grundsätzlich nicht vordatiert werden. Der Hersteller muss Sie vor dem Inverkehrbringen des Produktes ausstellen - auch bei Serienprodukten.Eine neue Konformitätserklärung muss immer dann ausgestellt werden, wenn sich z. B. Rechtsgrundlagen ändern, neue Versionen von Normen veröffentlicht werden, die der Hersteller zur Konformitätsbewertung nutzt ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43892
findet § 6(1) ProdSG Anwendung. Es ist jedoch hier und in jedem Einzelfall zu entscheiden, wer als Hersteller im Sinne des Gesetztes anzusehen ist, und ob Informationen notwendig sind, um sich bei Gebrauch des Produktes gegen Risiken schützen zu können. Entsprechend der Begriffsbestimmung in § 2 Nummer 14 ProdSG ist folgendes zu beachten:"Hersteller: Jede natürliche oder juristische Person ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
Nein, solange die Maschine im Rahmen des Umzugs nicht wesentlich geändert wird, fällt die Maschine auch nach dem Umzug weiterhin nur unter die Betreibervorschriften (in Deutschland ist das z. B. die Betriebssicherheitsverordnung).Dennoch gibt es aber auch in Tschechien vermutlich eine Nachrüstungspflicht für Altmaschinen auf den Stand der Technik. Das müssen Sie prüfen. ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43015
ausgestellt wurde. Im besten Fall sollte der Hersteller eigene Typenbezeichnungen für die ATEX- bzw. Nicht-ATEX-Versionen vergeben.Straftaten nach § 20 der 11. ProdSV (welche die ATEX-Richtlinie in nationales Recht umsetzt): Wer eine in § 19 Absatz 1 der 11. ProdSV bezeichnete vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines anderen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43266
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass Sie Hersteller einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne Art. 2 a) vierter Spiegelstrich der RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) sind. Als Hersteller einer Maschine sind Sie verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG für die gesamte Maschine durchzuführen. Im Rahmen der nach Anhang I RL 2006/42/EG ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind vom Hersteller alle dort beschriebenen Vorgaben zu erfüllen. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Richtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
und auf die besonderen Merkmale des Entwurfs gemäß Nummer 2.2.3 hinzuweisen."Die Richtlinie wurde in Deutschland mit der Vierzehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) umgesetzt. In § 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers wird in Absatz 3 zur Sprache folgendes festgelegt:"Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass (...) die Betriebsanleitung ...
Stand: 01.02.2022
Dialog: 42384
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte eine Person benennen, die von ihm bevollmächtigt ist -für die Behörde- die technischen Unterlagen für eine konkrete Maschine auf deren begründetes Verlangen zusammenzustellen.Siehe Anhang II 1. A Maschinenrichtlinie:"...2. Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 11239