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Kann ich als Kunde die nach DIN EN 60204 durchzuführenden elektrischen Sicherheitsprüfungen durch den Hersteller einfordern?

KomNet Dialog 43313

Stand: 24.10.2020

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen

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Frage:

Kann ich als Kunde die nach DIN EN 60204 durchzuführenden elektrischen Sicherheitsprüfungen durch den Hersteller einfordern?

Antwort:

Eine Verpflichtung des Herstellers zur Durchführung von Prüfungen nach EN 60204 oder gegebenenfalls zur Überlassung der Prüfergebnisse an seine Kunden beinhaltet das öffentliche Recht nicht.


Es steht dem Hersteller frei, im Rahmen des EG-Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie die EN 60204 anzuwenden oder alternativ mindestens die gleiche Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten. Gewährleistet er die Sicherheit auf andere Weise, muss er dies der Marktüberwachungsbehörde auf Anforderung nachweisen.


Der Hersteller muss in der EG-Konformitätserklärung gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen nach Artikel 7 Absatz 2 Maschinenrichtlinie und/oder die Fundstellen der angewandten sonstigen technischen Normen und Spezifikationen angeben. Die EG-Konformitätserklärung muss der Maschine beiliegen. Führt er dort die EN 60204 auf, so bringt er damit zum Ausdruck, dass er auch die entsprechenden Prüfungen durchgeführt hat. Die Ergebnisse dieser Prüfungen muss er dokumentieren und 10 Jahre zur Einsicht durch die Marktüberwachungsbehörde bereithalten.


Darüber hinaus besteht für den Kunden die Möglichkeit, im Rahmen der Kaufabwicklung individuelle privatrechtliche Vereinbarungen zur Überlassung bestimmter Dokumente mit dem Hersteller zu treffen.