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Darf eine Konformitätserklärung des Herstellers eines Serienprodukts nach Maschinenrichtlinie zum Zeitpunkt des Verkaufs um 5 Jahre vordatiert sein?
KomNet Dialog 43892
Stand: 30.01.2024
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung
Frage:
Vollständige Maschine mit Verwendung in Deutschland: Darf eine Konformitätserklärung des Herstellers eines Serienprodukts nach Maschinenrichtlinie zum Zeitpunkt des Verkaufs um 5 Jahre vordatiert sein?
Antwort:
Nein. Eine Konformitätserklärung darf grundsätzlich nicht vordatiert werden. Der Hersteller muss Sie vor dem Inverkehrbringen des Produktes ausstellen - auch bei Serienprodukten.
Eine neue Konformitätserklärung muss immer dann ausgestellt werden, wenn sich z. B. Rechtsgrundlagen ändern, neue Versionen von Normen veröffentlicht werden, die der Hersteller zur Konformitätsbewertung nutzt oder der Hersteller das Produkt soweit verändert, dass eine neue Konformitätsbewertung nötig wird.