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Die Frage lässt sich theoretisch und vom „grünen Tisch“ aus nicht beantworten. Solch eine Beurteilung kann nur von Fachleuten vor Ort vorgenommen werden. Von hier aus kann allerdings folgendes gesagt werden.Bei der Beurteilung Ihrer elektrischen Anlage sollte schon eine Erstprüfung vorgenommen worden sein und müsste auch vorliegen. Diese Beurteilung ist u. a. abhängig vom Datum der Inbetriebnahme ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 42662
Die Frage ist im Rahmen der nach der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) zu erstellenden Risikobeurteilung zu beantworten.Die Maschinenrichtlinie sowie verschiedene harmonisierte Normen schreiben in bestimmten Bereichen eine Sicherung gegen eine nicht vorgesehen Nutzung vor. (siehe Maschinenrichtlinie Anhang 1, Ziff. 3.3 Steuerung: „Erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
von einer halben Sekunde, ab denen eine Gefährdung vorliegt:Werkstoff / Bandbreite der Verbrennungsschwelle / Grenztemperaturfür eine Kontaktdauer von 0,5 s (einschließlich +5°C Messtoleranz)Metall / 67 - 73 (°C) / 78 (°C)Kunststoff / 91 - 99 (°C) / 104 (°C)Keramik / 84 - 90 (°C) / 95 (°C)Holz / 125 - 153 (°C) / 158 (°C)Zur abschließenden Beantwortung der Frage ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 4587
Die Frage betrifft nicht nur den Schalter (Stellteil), unabhängig davon, ob dieser elektromechanisch oder elektronisch arbeitet. Vielmehr ist die Funktion „Betriebsartenwahl“ sicherheitstechnisch zu betrachten. Zuerst muss der Maschinenhersteller durch die Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie feststellen, ob ein Fehler in der Funktion (durch den Ausfall einer der Komponenten die diese ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16599
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist zur Beantwortung Ihrer Frage heranzuziehen. Diese Richtlinie gilt für die gemäß Artikel I Absatz 1 Buchstaben a bis g aufgelisteten Erzeugnisse. Kappsägen sind Maschinen im Sinne der v. g. Richtlinie.In Anhang I dieser Richtlinie sind die geltenden "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 17629
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, das ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt durch eine Marktüberwachungs ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42254
Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe übernehm ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296
Vor der Frage, ob es sich bei der Fackel nun um eine Maschine handelt oder nicht, ist zu hinterfragen, ob die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht wird. Wenn die Fackel z. B. Bestandteil einer „Maschinenanlage“ ist, dann muss die Konformität für die Maschinenanlage erklärt werden und diese umfasst dann auch die Fackel. Wird die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht, dann ist zu prüfen, ob ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
hinsichtlich der erstmaligen Verwendung von zum Eigengebrauch hergestellter Maschinen enthalten.Fazit: Auch die für den Eigengebrauch hergestellten Vorrichtungen fallen unter das ProdSG. Da uns keine weiteren Informationen vorliegen, kann nicht abschließend beurteilt werden, ob die 9. ProdSV auf die von Ihnen hergestellten Vorrichtungen Anwendung findet. Sofern Sie weitere Fragen dazu haben, empfehlen ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet werden sollen, unter Beratung ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller oder ande ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
Auf dem Feuerlöscher können nicht alle notwendigen Sicherheitshinweise untergebracht werden. Diese müssen sich dann in der Betriebsanleitung wiederfinden. Beispiele hierfür sindEinweisung für potentielle Anwender,Gefahren des Missbrauchs,Richtigen Montageort wählen,Zeitabstand der Wartungsinterwalleetc.Grundlegende Informationen zur Beantwortung der Frage liefert zunächst die RICHTLINIE 2014/68 ...
Stand: 01.02.2022
Dialog: 42384
Schutzmaßnahmen sind hierfür nicht ausreichend oder geeignet. Bei veränderten Maschinen nach Fallgestaltung 1 oder 2 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht erforderlich. Veränderte Maschinen nach Fallgestaltung 3 sind dagegen durch eine Risikobeurteilung systematisch hinsichtlich der Frage, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, weiter zu untersuchen. Schlussfolgerung: Veränderungen an einer Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sollten Sie fachanwaltlichen Rat einholen. ...
Stand: 16.04.2013
Dialog: 18328
Ein Produkt/eine Maschine gilt als verwendungsfertig, wenn es nur noch aufgestellt und angeschlossen werden braucht (§ 2 Nr. 27 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Eine Laser-Bearbeitungsstation ist bereits eine vollständige Maschine, wenn sie zur Inbetriebnahme nur noch an die Energie (auch Gasversorgung) des Kunden angeschlossen werden muss (vgl. EU-Leitfaden zur RL 2006/42/EG § 35). Insoweit is ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Gemäß Ziff. 3.6.1.1 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss der Hersteller von beweglichen Maschinen die auf die oberen Gliedmaße und auf den gesamten Körper einwirkenden Vibrationen angeben, wenn diese bestimmte Werte überschreiten.Die Herstellerangaben sollen dem Benutzer/Käufer Anhaltspunkte für die Auswahl vibrationsarmer Maschinen geben. Gleichzeitig können diese Informationen Hinweise für ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12149
Gemäß Art. 2 b) der Maschinenrichtlinie ist eine auswechselbare Ausrüstung eine Vorrichtung, die durch den Bediener einer Maschine selbst anzubringen ist und die die Funktion einer Maschine "ändert" oder "erweitert", wie z. B. ein Halter für einen Handbohrmaschine, wodurch beim Zusammenbau eine Standbohrmaschine entsteht.Nicht als auswechselbare Ausrüstungen werden Werkzeuge erfasst. Werkzeuge sin ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 11475
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027