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Muss eine Kappsäge mit einer Motorbremse ausgestattet sein, die das Sägeblatt in einer vorgegebenen Zeit zum Stillstand bringt?

KomNet Dialog 17629

Stand: 26.12.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Muss eine Kappsäge mit einer Motorbremse ausgestattet sein, die das Sägeblatt in einer vorgegebenen Zeit zum Stillstand bringt?

Antwort:

Die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - Maschinenrichtlinie - ist zur Beantwortung Ihrer Frage heranzuziehen. Diese Richtlinie gilt für die gemäß Artikel I Absatz 1 Buchstaben a bis f aufgelisteten Erzeugnisse. Kappsägen sind Maschinen im Sinne der v. g. Richtlinie.

In Anhang I dieser Richtlinie sind die geltenden "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen" aufgeführt. Dort heißt es unter Ziffer 2.3

Maschinen zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften
müssen folgende Anforderungen erfüllen:
a) Sie müssen so konstruiert, gebaut oder ausgerüstet sein, dass das Werkstück sicher aufgelegt
und geführt werden kann. Wird das Werkstück auf einem Arbeitstisch mit der Hand gehalten,
so muss dieser Tisch während der Arbeit ausreichend standsicher sein und darf die Bewegung
des Werkstücks nicht behindern.
b) Wird die Maschine voraussichtlich unter Bedingungen verwendet, die das Risiko eines Rückschlags
von Werkstücken oder von Teilen davon mit sich bringen, so muss sie so konstruiert,
gebaut oder ausgerüstet sein, dass ein Rückschlag vermieden wird oder, wenn das nicht möglich
ist, der Rückschlag für das Bedienungspersonal und/oder gefährdete Personen kein Risiko
bewirkt.
c) Die Maschine muss mit selbsttätigen Bremsen ausgerüstet sein, die das Werkzeug in ausreichend
kurzer Zeit zum Stillstand bringen, wenn beim Auslaufen das Risiko eines Kontakts mit
dem Werkzeug besteht.

d) Ist das Werkzeug in eine nicht vollautomatisch arbeitende Maschine eingebaut, so ist diese
Maschine so zu konstruieren und zu bauen, dass das Risiko von Verletzungen ausgeschaltet
oder verringert wird.


Hinweis:
Produktspezifische Normen, wie z. B. die DIN EN 1870 Teil 3, Teil 5 und Teil 10 enthalten zudem weitere Informationen. Die entsprechenden DIN-Vorschriften können Sie über den "Beuth-Verlag" beziehen.