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Müssen alle elektrischen Stromkreise in einer rein arbeitsmedizinischen Praxis zur Sicherheit der zu untersuchenden Personen mit FI- Schutzschaltern abgesichert sein?

KomNet Dialog 42662

Stand: 15.04.2019

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Müssen alle elektrischen Stromkreise in einer rein arbeitsmedizinischen Praxis (u.a. ausgestattet mit PC's, Drucker, Kopierer, Sehtestgerät, EKG, Hörtestgerät) zur Sicherheit der zu untersuchenden Personen mit FI- Schutzschaltern abgesichert sein. Wenn ja, wie ist die hierfür gültige Rechtsgrundlage.

Antwort:

Die Frage lässt sich theoretisch und vom „grünen Tisch“ aus nicht beantworten. Solch eine Beurteilung kann nur von Fachleuten vor Ort vorgenommen werden. Von hier aus kann allerdings folgendes gesagt werden.

Bei der Beurteilung Ihrer elektrischen Anlage sollte schon eine Erstprüfung vorgenommen worden sein und müsste auch vorliegen. Diese Beurteilung ist u. a. abhängig vom Datum der Inbetriebnahme, des vorhandenen Netzes, und der gewählten Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag.

Nach den Maßgaben der §§ 4 – 6 des Arbeitsschutzgesetzes ist es ratsam, mit Hilfe einer Elektrofachkraft eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der elektrischen Anlagen in der Praxis durchzuführen. Neben den Gefährdungen von Arbeitnehmern sind hierbei auch die Gefährdungen der zu untersuchenden Personen mit zu berücksichtigen.


Hinweis:

Allgemeine Anforderung für FI-Schutzschalter (RCDs):

Seit dem 1. Juni 2007 gilt die VDE-Norm (DIN VDE 0100-410:2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag. Neueste Fassung Oktober 2018), die bis auf wenige Ausnahmen zusätzlich auch für alle anderen Steckdosenstromkreise, die für elektrotechnische Laien zugänglich sind (bis 20 A im Gebäude und 32 A im Freien), einen Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA fordert.

Die Übergangsfrist zur Anwendung der Vorgängerausgabe ohne diese Forderung ist am 1. Februar 2009 abgelaufen.

D. h.:

Bei Änderungen vorhandener elektrischer Anlagen oder Neuerrichtung sind RCDs in den Stromkreisen ab Ende der Übergangsfrist vorgeschrieben.


Normen können kostenpflichtig über den Beuth-Verlag bezogen werden.