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1) Sicherheitsbauteile sind im Art. 2 c) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert.Hiernach ist der Schutzzaun ein Sicherheitsbauteil, wenn er der Gewährleistung der Sicherheit der Automationsanlage dient, gesondert in Verkehr gebracht wird, bei dessen Ausfall (Wegfall) Personen gefährdet werden und der Zaun für das Funktionieren der Automationsanlage nicht erforderlich ist.2) Für gesondert ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
werden können. Auf eine Notbefehlseinrichtung kann verzichtet werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten. (...)"Weiterhin beschreibt Anhang 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen. Unter Nummer 1.2.4.3 des Anhang 1 werden Angaben zu "Not-Halt ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 1702
BetrSichV genügen. Hier also mindestens dem Anhang 1 der BetrSichV entsprechen. ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
angesprochen, ergibt sich aus der Richtlinie selbst aber keine generelle Pflicht für einen Rückspiegel.Zu beachten ist aber, dass sich für einen Arbeitgeber bezüglich Sicherheitsmaßnahmen beim Rückwärtsfahren Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben. Im Anhang 1 Nummer 1 BetrSichV "Mindestanforderungen für die Benutzung ...
Stand: 28.01.2021
Dialog: 43455
Eingangs der Antwort angesprochen, ergibt sich aus der Richtlinie selbst aber keine generelle Pflicht für eine Rückfahrwarneinrichtung.Zu beachten ist aber, dass sich für einen Arbeitgeber bezüglich Sicherheitsmaßnahmen beim Rückwärtsfahren Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben. Im Anhang 1 Nummer 1 BetrSichV ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 42347
Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben." Hierbei sind die in § 4 ArbSchG aufgeführten "Allgemeinen Grundsätze" zu berücksichtigen. Gemäß § 5 ArbSchG "Beurteilung von Arbeitsbedingungen" hat der Arbeitgeber u. a. "(1) ... durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
von Sportausrüstungen (wie Tennisschläger oder Hockeyschläger) im Rahmen einer Dienstleistung, die z. B. in den Geschäftsräumen bzw. auf dem Betriebsgelände des Dienstleisters verwendet werden ( z. B. Hockey- oder Tennishalle), ist ein Bereitstellen nach dem ProdSG, da der Verbraucher selbst diese aktiv verwenden kann (siehe LASI Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz LV 46, Ziff. 2/1).Somit dürfen Sportausrüstungen ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
Bezüglich der sektoralen Harmonisierungsrichtlinien wie Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Aufzugsrichtlinie etc. gibt es keine "übergeordnete Richtlinie".Die Richtlinien regeln die Abgrenzungen zu anderen Richtlinien gemäß der Definition ihres jeweiligen Anwendungsbereichs.So schließt z. B. die Druckgeräterichtlinie Richtlinie 2014/68/EU gemäß Artikel 1, Absatz 2 Buchstabe f i ...
Stand: 21.10.2021
Dialog: 17250
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
oder die Konformitätserklärung nicht berücksichtigt werden müssen, außer es wird in der entsprechenden Harmonisierungsvorschrift ausdrücklich festgelegt. Nach § 1 Abs. 1 der 9. ProdSV gilt diese auch für die Inbetriebnahme (die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung) der erfassten Produkte (u. a. Maschinen). Nach § 2 Nr. 10 der 9. ProdSV ist ein Hersteller „jede natürliche oder juristische Person ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind vom Hersteller alle dort beschriebenen Vorgaben zu erfüllen. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Richtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
des Herstellers.Nach § 4 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Artikel 12) gilt:§ 4 Konformitäts- bewertungsverfahren für Maschinen (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter führt eines der in den Absätzen 2, 3 und 4 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durch, um nachzuweisen, dass die Maschine mit den Bestimmungen dieser Verordnung übereinstimmt ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Im Anhang 3 - Tabelle 1 der DGUV Information 209-036 "Bandsägewerke" findet sich eine Tabelle mit einer Zusammenstellung baujahrabhängiger Anforderungen an Bandsägen.Danach muss bei Blockbandsägen mit CE-Kennzeichnung mit zugänglichen Sägeblatt die gebremste Auslaufzeit weniger als 10 sec betragen, oder bei einer Hochlaufzeit von mehr als 10 sec kleiner als die Hochlaufzeit sein; max. 30 sec ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 11950
von diesen Produkten neben elektrischen Gefahren auch andere Gefahren ausgehen (z. B. mechanische Gefahren). Für die Abgrenzung ist hier Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe k der 2006/42/EG relevant – insbesondere die „für den häuslichen Gebrauch bestimmten Haushaltsgeräte“. Eine genaue Definition hierzu gibt es in der Richtlinie nicht. Erläuterungen bietet der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634
ausgestellt wurde. Im besten Fall sollte der Hersteller eigene Typenbezeichnungen für die ATEX- bzw. Nicht-ATEX-Versionen vergeben.Straftaten nach § 20 der 11. ProdSV (welche die ATEX-Richtlinie in nationales Recht umsetzt): Wer eine in § 19 Absatz 1 der 11. ProdSV bezeichnete vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines anderen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43266
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
Nach § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) hat u.a. der Einführer bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt (unter 3.) eine eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprodukts anzubringen. Diese Anforderung wird in Artikel 6 Absatz 5 der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie ...
Stand: 04.11.2020
Dialog: 43324