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Sind elektrisch oder mechanisch betriebene Schubkästen in Möbeln zu behandeln wie Maschinen?

KomNet Dialog 18776

Stand: 19.06.2018

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Sind elektrisch oder mechanisch betriebene Schubkästen in Möbeln zu behandeln wie Maschinen?

Antwort:

Elektromechanisch oder mit einem Federkraftspeicher angetriebene Möbel fallen regelmäßig in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV des ProdSG bzw. der MaschRL, es sei denn, dass andere EU- Richtlinien für derartige Produkte zutreffen (z. B. die Medizinprodukte-RL). Für Maschinen nach der 9. ProdSV muss ein Konformitätsbewertungsverfahren inkl. einer Risikobeurteilung durchgeführt werden. Zum Abschluss dieses Prozesses wird vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung ausgestellt, dem Produkt beigefügt und die CE- Kennzeichnung und ein Typenschild zur Identifizierung auf dem Produkt (Möbel) angebracht, sowie eine Gebrauchsanleitung beigefügt.


Die Antriebe selbst erfüllen für sich genommen in der Regel keine eigene Funktion und sind daher häufig „unvollständige Maschinen“, denen eine entsprechende Einbauerklärung i. S. d. des ProdSG von dessen Hersteller beigefügt sein muss.

Fallen Möbel mit elektromechanischen Antrieben in die Ausnahmen der 9. ProdSV, z. B. als Haushaltsgerät, weil sie vom Hersteller für den privaten Haushalt, und damit für den privaten Verbraucher, und für hauswirtschaftliche Tätigkeiten vorgesehen sind, dann muss der Schutz für Sicherheit und Gesundheit dieser Geräte im Rahmen der Niederspannungsrichtlinie bzw. der 1. ProdSV umgesetzt werden.

Außerdem fallen elektrische Produkte ggf. in den Anwendungsbereich weiterer EU-Richtlinien (z. B. EMV-Richtlinie).


Bei Fragen können Sie sich an Ihre örtliche Marktaufsichtsbehörde oder auch an die einschlägigen Hersteller von derartigen Antrieben wenden, die Ihnen vermutlich weitere Hilfestellungen zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen geben werden.