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Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
wird. Diese Aufbauart hat aber Einfluss auf die Sicherheit (Tragfähigkeit des Trägers, Endschalter zum Stoppen). Insofern kann die Vorgehensweise des Herstellers, die Laufkatze als unvollständige Maschine in Verkehr zu bringen, nachvollzogen werden.Es sollte darauf hingewiesen werden, dass Sie oder der Errichterbetrieb zum Hersteller der resultierenden Maschine wird, wenn diese unvollständige Maschine ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
Wenn Sie an Produkten wesentliche Änderungen vornehmen, werden Sie rechtlich zum Hersteller eines neuen Produktes. Ein Produkt darf gemäß § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43578
Pressen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei der Herstellung ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen (auch bei einer Herstellung für die eigene Verwendung).Hierbei ist zu beachten, dass Pressen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme im Anhang IV Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 17992
Aus unserer Sicht ist hier das LFBG und die 2. ProdSV zu betrachten. Entsprechend § 2 Nummer 3 der 2. ProdSV gilt: " Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Spielzeugs zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit."Dementsprechend ist bezogen auf die konkrete Frage auszusagen, dass von Gew ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 42303
Für alle Arbeitsmittel, also auch für gebrauchte, die nach einem Verkauf erneut bereitgestellt werden, müssen in jedem Fall die Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - erfüllt sein. Hierfür ist dann der (neue) Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber ist auch verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, die daraus resultierender Betriebsanweisunge ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 8683
Nach § 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften der BetrSichV insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
-Kennzeichnung bringt also die Konformität eines elektrischen Betriebsmittels zum Ausdruck. Wenn Sie in eigener Regie die vorhandenen Buchsen austauschen, verändern Sie das elektrische Betriebsmittel und werden somit zum Hersteller. Sie übernehmen dann auch alle Pflichten und die Verantwortung des Herstellers, die sich aus der Niederspannungsrichtlinie (NRL / LVD) / der 1. Produktsicherheitsverordnung (1 ...
Stand: 12.09.2017
Dialog: 30013
, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
der "Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen" stellt auch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die dort gegebenen Informationen. Zur Verbesserung Ihrer Rechtsstellung und damit zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen die Beschaffung des „GS-Zeichens“, deren Vergabe im Produktsicherheitsgesetz geregelt ist. Sie können dieses Prüfzeichen bei einschlägigen unabhängigen ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 25002
zu ergreifen, damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ist. Verkehrssicherungspflicht gilt nicht nur für die eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für fremde Personen (Dritte). Die §§ 823 ff Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - regeln den Anspruch auf Schadensersatzanforderungen bei Verletzung bestimmter Rechtsgüter. Die Verkehrssicherungspflicht ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42254
werden. Zum Abschluss dieses Prozesses wird vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung ausgestellt, dem Produkt beigefügt und die CE- Kennzeichnung und ein Typenschild zur Identifizierung auf dem Produkt (Möbel) angebracht, sowie eine Gebrauchsanleitung beigefügt.Die Antriebe selbst erfüllen für sich genommen in der Regel keine eigene Funktion und sind daher häufig „unvollständige Maschinen ...
Stand: 19.06.2018
Dialog: 18776
Die Frage lässt sich theoretisch und vom „grünen Tisch“ aus nicht beantworten. Solch eine Beurteilung kann nur von Fachleuten vor Ort vorgenommen werden. Von hier aus kann allerdings folgendes gesagt werden.Bei der Beurteilung Ihrer elektrischen Anlage sollte schon eine Erstprüfung vorgenommen worden sein und müsste auch vorliegen. Diese Beurteilung ist u. a. abhängig vom Datum der Inbetriebnahme, ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 42662
Maschinen und Hilfseinrichtungen (Zusammenstellung eines Prototyps, Entwicklung der Hilfsmittel und Werkzeuge für die Serienfertigung...), so unterliegen die in der Entwicklung und Erprobung befindlichen Geräte nicht der Maschinenrichtlinie. Eigens für den Zusammenbau einer bestimmten Maschine hergestellte erforderliche Montagehilfsmittel sind zudem Bestandteil dieser (in der Entwicklung befindlichen ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
Die von Ihnen beschriebenen Transportboxen/-gestelle benötigen keine Konformitätserklärung. Nachweise über ausreichende Dimensionierung, z.B. von Anschlagpunkten, der Konstruktion als Ganzes, der Flaschenhalterungen sowie sonstiger Halterungen, außerdem der Schweißnähte, Qualifikation des Schweißers, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung und ggf. Betriebsan ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 28160
Abs. 5:„Ein Produkt, das die Anforderungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 nicht erfüllt, darf ausgestellt werden, wenn der Aussteller deutlich darauf hinweist, dass es diese Anforderungen nicht erfüllt und erst erworben werden kann, wenn die entsprechende Übereinstimmung hergestellt ist. Bei einer Vorführung sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632