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, da wichtige Einflüsse von benachbarten Maschinen und die Expositionszeit (Einwirkdauer) am Arbeitsplatz nicht berücksichtigt sind.zu #1Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind. Die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
Gasverbrauchseinrichtungen müssen nur gekennzeichnet werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:"a) „Geräte“ Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 °C betrieben werden. Gas-Gebläsebrenner und die zugehörig ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 42706
Ja, es handelt sich um eine auswechselbare Ausrüstung.Im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie sind in § 41 Erklärungen zum Thema "Auswechselbare Ausrüstungen" gemacht. Auszug: "Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden..." ...
Stand: 19.07.2021
Dialog: 43563
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet werden sollen, unter Beratung ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
(Unabhängig von der Stromart) hier der Fall. Dementsprechend muss der zugekaufte Elektromotor vorher bereits als konformes Niederspannungsgerät im Sinne der 1. ProdSV (welche die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in deutsches Recht umsetzt) auf dem Markt bereitgestellt worden sein.Mit der entsprechenden Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie inklusive der CE-Kennzeichnung und den nötigen Unterlagen ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
auch für die Inbetriebnahme von Maschinen gilt, gelten auch deren formale Anforderungen für selbst hergestellte Maschinen (incl. Risikobeurteilung und Prüfung anhand aktueller Rechtsgrundlagen und Anbringen der CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage).Dementsprechend müsste für diese neue Gesamtheit von Maschinen ein neues, vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Dieses Vorgehen zur Entscheidung ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
Zur Beantwortung Ihrer Frage kann der Blue Guide (Leitfaden der Europäischen Kommission für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU) herangezogen werden. Unter Nr. 4.4 "EU-Konformitätserklärung" wird hier u.a. ausgeführt:"Die EU-Konformitätserklärung muss alle notwendigen Hinweise auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, auf deren Grundlage sie ausgestellt wurde, enthalten, den He ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 42858
, die Erstellung einer Bedienungsanleitung, das Anbringen einer CE-Kennzeichnung, etc. nicht umgesetzt werden.Die Tätigkeit „erstmals verwenden“ ist im Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) genannt, jedoch sind im ProdSG keinerlei Anforderungen an diese „Eigenherstellung“ formuliert, da diese nicht generell für alle Produkte gelten. Der Gesetzgeber hat die erstmalige Verwendung ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich aller formalen Vorgaben durchführen und am Ende die CE-Kennzeichnung an der Maschine „Prüfstand“ anbringen. ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
Aus unserer Sicht ist hier das LFBG und die 2. ProdSV zu betrachten. Entsprechend § 2 Nummer 3 der 2. ProdSV gilt: " Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Spielzeugs zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit."Dementsprechend ist bezogen auf die konkrete Frage auszusagen, dass von Gew ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 42303
Vor der Frage, ob es sich bei der Fackel nun um eine Maschine handelt oder nicht, ist zu hinterfragen, ob die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht wird. Wenn die Fackel z. B. Bestandteil einer „Maschinenanlage“ ist, dann muss die Konformität für die Maschinenanlage erklärt werden und diese umfasst dann auch die Fackel. Wird die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht, dann ist zu prüfen, ob die F ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
Die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum ProdSG - 9. ProdSV; deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) verlangen von den Herstellern, nur solche Produkte auf dem Markt bereit zu stellen (d.h. zu vertreiben), die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
sind die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die Gesamtheit von Maschinen zu erfüllen. Dies umfasst zum Beispiel die Erstellung der technischen Unterlagen für die Gesamtheit von Maschinen, die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtheit von Maschinen und die Anbringung der CE-Kennzeichnung an der Gesamtheit von Maschinen.Bei Anwendung ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
(Verordnung über elektrische Betriebsmittel) erfüllen und vom Hersteller mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produktes an einen anderen.In § 2 Nummer 14 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) findet sich folgende Definition für einen Hersteller:"Im Sinne dieses Gesetzes ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Sofern das Förderband bereits erstmalig im Binnenmarkt in Betrieb genommen wurde, gilt es beim erneuten Bereitstellen auf dem Markt als "Gebrauchtmaschine". Beim Inverkehrbringen von "Gebrauchtmaschinen" hat der Lieferant § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - zu beachten.Die für den sicheren Betrieb erforderlichen Angaben sind auch vom Lieferanten in einer Gebrauchsanleitung (§ 3 Abs. 4 P ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt wird (wobei ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen der Masc ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
Nach den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) muss, wenn bei der Verwendung eines Produkts zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bestimmte Regeln zu beachten sind, eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert werden (§ 3 Abs. 4 ProdSG). Somit muss nur für sicherheitsrelevante Hinweise bzw. Verhaltensanweisungen eine deutschsprachige Anleitung vorhanden sein. S ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 10717
und sicherzustellen, dass sie der Maschine (dem Produkt) beiliegt und6. die CE-Kennzeichnung nach § 5 9. ProdSV anzubringen.Darüber hinaus müssen Sie zu Beginn der Risikobeurteilung prüfen, ob andere rechtsrelevante Herstellervorschriften, wie zum Beispiel die der Druckgeräterichtline, der Niederspannungsrichtlinie, der EMV-Richtlinie, der RoHS-Richtlinie mit den jeweils im Amtsblatt der EU veröffentlichten ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt.Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten.Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten.Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Ba ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243