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Ist ein Bohrständer für eine Handbohrmaschine eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie?
KomNet Dialog 43563
Stand: 19.07.2021
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL
Frage:
Ist ein Bohrständer für eine Handbohrmaschine eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie? Der Bohrständer ermöglicht die Handbohrmaschine wie eine manuelle Ständerbohrmaschine einzusetzen. Die Bewertung in der Praxis ist unterschiedlich. Für manche Bohrständer wird eine Konformitätserklärung nach MRL ausgestellt und CE Kennzeichnung angebracht, bei anderen jedoch nicht. Für die jeweiligen Produkte gab es Betriebsanleitungen online.
Antwort:
Ja, es handelt sich um eine auswechselbare Ausrüstung.
Im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie sind in § 41 Erklärungen zum Thema "Auswechselbare Ausrüstungen" gemacht. Auszug: "Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden..."