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KomNet-Wissensdatenbank

Ist ein Bohrständer für eine Handbohrmaschine eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

KomNet Dialog 43563

Stand: 19.07.2021

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Ist ein Bohrständer für eine Handbohrmaschine eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie? Der Bohrständer ermöglicht die Handbohrmaschine wie eine manuelle Ständerbohrmaschine einzusetzen. Die Bewertung in der Praxis ist unterschiedlich. Für manche Bohrständer wird eine Konformitätserklärung nach MRL ausgestellt und CE Kennzeichnung angebracht, bei anderen jedoch nicht. Für die jeweiligen Produkte gab es Betriebsanleitungen online.

Antwort:

Ja, es handelt sich um eine auswechselbare Ausrüstung.

Im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie sind in § 41 Erklärungen zum Thema "Auswechselbare Ausrüstungen" gemacht. Auszug: "Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden..."