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Artikel 15 (2) der Niederspannungsrichtlinie lautet: "Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV, enthält die in Modul A in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten…." In der Tat ist die Lesbarkeit der NiederspannungsRL an dieser Stelle umständlich / nicht hinreichend genau. In Anhang IV wird lediglich der Aufbau der EU ...
Stand: 28.04.2014
Dialog: 21019
Die EU-Konformitätserklärung enthält nach dem Muster in Anhang IV der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU folgende Angaben:„[...]6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird:[...]"Die technischen Unterlagen nach Anhang III der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 27346
, sie wird allerdings gem. Artikel 2 k) in Betrieb genommen („“Inbetriebnahme“ die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine in der Gemeinschaft“) Daher trifft das Unternehmen die umfänglichen Pflichten des Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“Sicherstellung, dass die Maschine die in Anhang I MRLK aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
des Herstellers.Nach § 4 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Artikel 12) gilt:§ 4 Konformitäts- bewertungsverfahren für Maschinen (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter führt eines der in den Absätzen 2, 3 und 4 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durch, um nachzuweisen, dass die Maschine mit den Bestimmungen dieser Verordnung übereinstimmt ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Da Sie eine unvollständige Maschine in den Verkehr bringen, gilt zunächst einmal Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2006/42 EG (Maschinenrichtlinie). Dort wird dann auf den Artikel 13 der Maschinenrichtlinie verwiesen. Dieser beschreibt das Verfahren für unvollständige Maschinen:"(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42977
wird (Artikel 2i "Begriffsbestimmungen" MRL).Sie als Hersteller und Betreiber des Härtemessgerätes müssen vor der Inbetriebnahme der Maschinesicherstellen, dass die Maschine den in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht,sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten ...
Stand: 04.12.2019
Dialog: 11479
erfüllt;b) sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;c) insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;d) die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;e) die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
die zu beachtenden Pflichten der Hersteller von Maschinen und dazugehörigen Produkten.Hinsichtlich Ihrer Frage möchten wir insbesondere Artikel 10 Absätze 2, 3 und 8 hervorheben:„(2) Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts erstellen die Hersteller die in Anhang IV Teil A aufgeführten technischen Unterlagen und führen das in Artikel 25 genannte einschlägige ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 44092
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung). In dieser Richtlinie wird in Artikel 8 (Pflichten der Einführer) gefordert, dass den Druckgeräten die Betriebsanleitung und die Sicherheitsinformationen gemäß Anhang I Nummern 3.3 (Kennzeichnung ...
Stand: 01.02.2022
Dialog: 42384
, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen ist. Artikel 13 verweist zur Konkretisierung hierzu auf verschiedene Anhänge der Maschinenrichtlinie. Sicherheitstechnische Anforderungen an das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen werden nicht genannt. Diese ergeben sich nur indirekt über die Inhalte der Dokumentation bzw. der verschiedenen Erklärungen. Fasst man alles zusammen, ergeben ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;e) die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt;f) die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen."In Ihrem Fall ist zudem das Vorliegen einer bzw. mehrerer Gesamtheit(en) von Maschinen zu beachten.Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 43835
dieser Richtlinie zu bilden.In Artikel 13 ist folgendes Verfahren für unvollständige Maschinen nachzulesen:„(1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dassa) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden;b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird;c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG trifft in Art. 5 Abs. 3 die Regelung:"(3) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss im Hinblick auf das in Artikel 12 genannte Verfahren über die notwendigen Mittel verfügen oder Zugang zu ihnen haben, um sicherzustellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt." Hierzu führt ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 17292
Pressen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei der Herstellung ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen (auch bei einer Herstellung für die eigene Verwendung).Hierbei ist zu beachten, dass Pressen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme im Anhang IV Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 17992
Die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen einer Maschine nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind zu erfüllen.Die CE-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst nach Abschluss des CE-Konformitätsbewertungsverfahrens an der Maschine angebracht werden.In Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Anforderungen zur CE-Kennzeichnung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
zur Maschinenrichtlinie "Kennzeichnung der Maschinen" i. V. m. Ziffer 4.3.2. Lastaufnahmemittel. Eine Baumusterprüfung ist entsprechend Artikel 12 Abs. 3 der RL 2006/42/EG durchzuführen, wenn es sich um eine Maschine handelt, die im Anhang IV der Richtlinie aufgeführt ist. Lastaufnahmemittel zählen dazu nicht. Für das Einhalten der sich aus der Maschinenrichtlinie ergebenden Anforderungen ist der Hersteller ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
„Spielplatzgeräte für die öffentliche Nutzung“ fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie). Ob ein Spielgerät in den Anwendungsbereich z. B. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) oder der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) fallen kann, ist ggf. zu prüfen und kann zur CE- Kennzeichnung mit allen Konsequenzen führen. In jedem Fall is ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 25002
Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht ...
Stand: 19.02.2022
Dialog: 43639
der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführten, für sie geltenden grundlegendenSicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht (hierzu gehört zwingend die Durchführung der Risikobeurteilung nach Anhang I 2006/42/EG, im Sinne der DIN EN ISO 12100:2011, ggf in Verbindung mit DIN EN ISO 13849-1/-2 und DINE ISO 80079-36:2018;Sie haben2. sicherzustellen, dass die in Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383