Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Müssen in der EU-Konformitätserklärung nur die Normen oder speziell die Normenteile angegeben werden, die angewandt wurden?

KomNet Dialog 27346

Stand: 17.02.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung

Favorit

Frage:

Nach der Niederspannungsrichtlinie ist im Fall der teilweisen Anwendung von harmonisierten Normen bzw. von internationalen oder nationalen Normen in den technischen Unterlagen anzugeben, welche Teile angewandt wurden. Müssen diese Normen-Teile auch in der EU-Konformitätserklärung aufgeführt werden, oder genügt hier die Angabe der Normen?

Antwort:

Die EU-Konformitätserklärung enthält nach dem Muster in Anhang IV der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU folgende Angaben:

„[...]

6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der anderen technischen Spezifikationen, in Bezug auf die die Konformität erklärt wird:

[...]"


Die technischen Unterlagen nach Anhang III der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU enthalten gegebenenfalls zumindest folgende Elemente:

„[...]

d) eine Aufstellung, welche harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder welche in Artikel 13 und 14 genannten internationalen oder nationalen Normen vollständig oder in Teilen angewandt worden sind, und, wenn diese harmonisierten Normen bzw. internationalen oder nationalen Normen nicht angewandt wurden, eine Beschreibung, mit welchen Lösungen den Sicherheitszielen dieser Richtlinie entsprochen wurde, einschließlich einer Aufstellung, welche anderen einschlägigen technischen Spezifikationen angewandt worden sind. Im Fall der teilweisen Anwendung von harmonisierten Normen bzw. von in Artikel 13 und 14 genannten internationalen oder nationalen Normen ist in den technischen Unterlagen anzugeben, welche Teile angewandt wurden;

[...]"


Des Weiteren können zur Beantwortung Ihrer Frage der „Leitfaden zur NIEDERSPANNUNGSRICHTLINIE 2014/35/EU“ und der „Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“)“ herangezogen werden.


Die Ausführungen des „Leitfadens zur NIEDERSPANNUNGSRICHTLINIE 2014/35/EU“ und des „Blue Guide“ sowie die entsprechenden Verweise sagen aus, dass in der EU-Konformitätserklärung die entsprechenden Normen oder anderen technischen Spezifikationen anzugeben sind. In den technischen Unterlagen ist auf die Einzelheiten / speziellen Teile der Normen einzugehen.


Hinweise aus dem „Leitfaden zur NIEDERSPANNUNGSRICHTLINIE 2014/35/EU“:

Der § 28 konkretisiert den Artikel 12 „Vermutung der Konformität auf der Grundlage harmonisierter Normen“ der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.

Die Erläuterungen zur EU-Konformitätserklärung sind unter anderem in den §§ 31 und 64 sowie zu den technischen Unterlagen im § 60 des Leitfadens zu finden.


Hinweise aus dem „Blue Guide“:

Nähere Informationen zu den harmonisierten Normen sind im Abschnitt 4.1.2 sowie zu den technischen Unterlagen im Abschnitt 4.3 des „Blue Guide“ aufgeführt.


Unter dem Abschnitt 4.4 „EU-Konformitätserklärung“ ist u. a. Folgendes angegeben:

„— Die EU-Konformitätserklärung muss alle notwendigen Hinweise auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, auf deren Grundlage sie ausgestellt wurde, enthalten, den Hersteller, seinen Bevollmächtigten, gegebenenfalls die notifizierte Stelle und das Produkt nennen sowie gegebenenfalls auf harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen verweisen.


[...]


Der Inhalt der EU-Konformitätserklärung bezieht sich entweder auf die in Anhang III des Beschlusses Nr. 768/2008/EG enthaltene Mustererklärung oder eine den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union direkt beigefügte Mustererklärung. Die Norm EN ISO/IEC 17050-1 wurde mit dem Ziel aufgestellt, die allgemeinen Kriterien für Konformitätserklärungen festzulegen. Darüber hinaus kann sie als Anleitung genutzt werden, sofern sie mit den anzuwendenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in Einklang steht. [...]

Die Mustererklärung im Beschluss Nr. 768/2008/EG enthält folgende Angaben:

[...]

5. alle Harmonisierungsrechtsvorschriften, mit denen Konformität hergestellt wurde unter präziser, vollständiger und eindeutiger Angabe der Referenznormen oder anderer normativer Dokumente (z. B. nationale technische Normen und Spezifikationen); dies impliziert die Angabe der Version und/oder des Datums der einschlägigen Norm,

[...]"