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Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft und ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden41; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird42; c) eine Einbauerklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt B ausgestellt wurde. (2) Die Montageanleitung und die Einbauerklärung sind der unvollständigen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
, sie wird allerdings gem. Artikel 2 k) in Betrieb genommen („“Inbetriebnahme“ die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine in der Gemeinschaft“) Daher trifft das Unternehmen die umfänglichen Pflichten des Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“Sicherstellung, dass die Maschine die in Anhang I MRLK aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43478
Anforderungen zur Vermeidung von Gefahren infolge von explosionsgefährdeten Bereichen, wohingegen die Maschinenrichtlinie selbst nur sehr allgemeine Anforderungen zum Schutz vor Explosionen enthält (Anhang I Punkt 1.5.7 der Maschinenrichtlinie). In Bezug auf den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen hat die Richtlinie 94/9/EG Vorrang und ist anzuwenden. Somit können Geräte, die der Richtlinie 94 ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 11659
Für eine „vollständige“ Maschine im Sinne des § 2 Nr. 2 der 9. ProdSV, welche die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht umsetzt, muss der Hersteller alle anwendbaren Punkte des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten, damit sie als konform mit dieser Vorschrift und damit als sicher gilt. Hierunter fallen unter anderem auch die elektrischen Gefährdungen.Gemäß § 6 ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
Durch die Erweiterung des Maschinenparks - so wie in der Frage beschrieben - dürfte diese Gesamtheit von Maschinen (Art. 2 a Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG) wesentlich verändert werden. Eine Drehzahlveränderung an Maschinen kann zu neuen oder ausgedehnten Gefahrenbereichen an Maschinen führen und sind somit in die Risikobeurteilung (Anhang I Nr.1 Maschinenrichtlinie) einzubeziehen. Ob ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
Gemäß Artikel 5 „Inverkehrbringen und Inbetriebnahme“ der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist Folgendes zu beachten:„(1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschinea) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;b ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43992
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
die zu beachtenden Pflichten der Hersteller von Maschinen und dazugehörigen Produkten.Hinsichtlich Ihrer Frage möchten wir insbesondere Artikel 10 Absätze 2, 3 und 8 hervorheben:„(2) Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts erstellen die Hersteller die in Anhang IV Teil A aufgeführten technischen Unterlagen und führen das in Artikel 25 genannte einschlägige ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 44092
aus dem Maschinenrecht für dieses Produkt erfüllt hat, bevor er sein Produkt in den Verkehr bringt.Im Anhang II der RL 2006/42/EG ist festgelegt, dass für die Abfassung der Konformitätserklärung sowie der Übersetzungen die gleichen Bedingungen gelten wie für die Betriebsanleitung einer Maschine (siehe Anhang I Nummer 1.7.4.1 Buchstaben a und b). Somit hat der Hersteller dieses Lastaufnahmemittels dafür zu sorgen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Nein, die CE-Kennzeichnungen der Einbauteile werden nicht entfernt.Anforderungen zur CE-Kennzeichnung finden sich in Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und im § 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).Danach muss die Gesamtmaschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Hersteller der Maschine teilt dadurch mit, dass die Maschine ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 42922
Die Maschinen-Richtlinie (Masch-RL) Anhang 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum bereitgestellt und in Betrieb genommen werden dürfen. Die MaschRL richtet sich an den Hersteller.Neben grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Maschinen (Kapitel 2.2.) regelt die MaschRL auch Anforderungen zur Stillsetzung von Maschinen im Notfall ...
Stand: 11.07.2023
Dialog: 43793
Trennende Schutzeinrichtungen müssen gemäß Anhang I, Ziff. 1.4.1 vierter Spiegelstrich der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG so befestigt sein, dass sie nicht auf einfache Weise Umgangen oder unwirksam gemacht werden können. Laut Anhang I, Ziff 1.4.2.1 RL 2006/42/EG dürfen feststehende trennende Schutzeinrichtungen sich nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen. Dabei ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
der Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie ) eingehalten werden (bzw. ab 20. April 2016 der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU). Dazu müssen Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang IV der Niederspannungsrichtlinie durchgeführt werden. Die Hersteller oder ihre Bevollmächtigten im Europäischen Wirtschaftsraum bestätigen dies durch das Anbringen des CE-Zeichens gemäß Anhang III ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Grundsätzlich ist es unter anderem für eine Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich, dass Maschinen dem Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen" entsprechen. Dies macht der Hersteller der Maschine im Rahmen der Risikobewertung und der daraus resultierenden technischen Lösungen.Für elektorhydraulische ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43470
und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine a) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;..." So wird im Anhang I Ziff. 1.1.2. „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ Folgendes gefordert: "a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
angeboten. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Lastaufnahmemitteln einschließlich der anzuwendenden Normen bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV unter dem Prüfungsgrundsatz GS-BGIA-M15 Stand 01/2008 an. Eine Normenrecherche wird zudem unter www.kan.de angeboten. Hinsichtlich der Kennzeichnung von Lastaufnahmemittel verweisen wir auf Ziffer 1.7.3. des Anhangs ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
Gemäß Anhang I Ziff. 1.2.4.3 der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss jede Maschine mit einer Einrichtung zum Stillsetzen im Notfall ausgerüstet sein (Not-Halt-Befehlsgerät). Das Not-Halt-Befehlsgerät kann nur entfallen wenn a) durch das Not-Halt das Risiko nicht gemindert werden kann, weil das Not-Halt die Zeit zum Stillsetzen nicht verkürzt oder ein Not-Halt wegen besonderer Risiken ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981