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sich folgende Anforderungen an das Inverkehrbringen unvollständiger Maschinen: - Durchführung einer Risikobeurteilung - Auflistung, welche grundlegenden Sicherheitsanforderungen - nach Wahl des Herstellers - angewandt wurden und eingehalten werden (Anhang II 1 B, Satz 2 Nr. 4 und Anhang VII B a) - Ermittlung und Angabe der Restrisiken - Maßnahmen treffen bei Serienfertigung, um ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
der Konformitätserklärung anfordern. Wer muss die technischen Unterlagen aufbewahren und an welchem Ort? Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter muss die technischen Unterlagen mindestens 10 Jahre nach dem letzten Herstellungstag des betreffenden Produkts für die nationalen Behörden zu Prüfzwecken bereit halten. Die technischen Unterlagen können in elektronischer Form gespeichert ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
werden, wenn der Zugang zum abgesicherten Bereich nicht bzw. nur selten erfolgen muss (vgl. § 217 des EU-Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Anderenfalls müssen diese Schutzeinrichtungen die Anforderungen an bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung gemäß Ziff. 1.4.2.2, Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Welche Anforderungen im Einzelnen an die Schutzeinrichtungen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
Eine innerbetriebliche Umsetzung/Abgabe (innerhalb der gleichen Firma) ist keine Bereitstellung auf dem Markt und keine Inbetriebnahme (im Sinne der Produktsicherheit). Damit kommt das Produktsicherheitsrecht nicht zur Anwendung. Wird das Produkt jedoch von einer Firma an eine andere Firma abgegeben, z. B. von einer „Firma A GmbH“ an eine „Tochterfirma B GmbH“, dann ist dies eine Bereitstellung au ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG [pdf] gilt für Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (nachstehend "Spielzeuge" genannt).Folgende Spielzeuge fallen generell nicht unter diese Richtlinie (Art. 2 Abs. 2):- Spielplatzgeräte zur öffentlichen Nutzung- Spielautomaten, ob münzbetrieben od ...
Stand: 07.05.2012
Dialog: 16161
Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind vom Hersteller alle dort beschriebenen Vorgaben zu erfüllen. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Richtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen. ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
Wird eine Maschine in der EU in den Verkehr gebracht, müssen alle Voraussetzungen der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) erfüllt sein. Ist eine der Voraussetzungen die EG-Baumusterprüfung, so gilt das auch hierfür. Unter dem Inverkehrbringen ist hierbei die erstmalige Bereitstellung auf dem Markt zu verstehen, z .B. wenn die Maschine vom Hersteller dem Kunden zur Benutzung übergeben wird. ...
Stand: 30.11.2016
Dialog: 27998
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeich ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
werden, wenn sie die Gefährdung nicht mindern würde; in diesem Fall ist die Sicherheit auf andere Weise zu gewährleisten."Fazit:Der Arbeitgeber muss bei älteren Arbeitsmitteln im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich entscheiden, ob und welche Nachrüstmaßnahmen erforderlich sind, damit die Schutzziele der Betriebssicherheitsverordnung erreicht werden. ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
sehr schwer gekennzeichnet werden kann (z.B. einzeln verkaufte Schrauben oder Nägel). Die „Gefahr“, die von einem solchen Produkt ausgehen könnte, steht möglicherweise in keinem Verhältnis mehr zu dem Aufwand, jedes Produkt einzeln zu Kennzeichnen (z.B. durch einen Aufkleber). Es muss also seitens des Herstellers abgewogen werden, in welchem Verhältnis eine mögliche Gefahr durch das Produkt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 15182
Altmaschinen, d.h. Maschinen, die vor 1993 letztmalig auf dem Markt bereitgestellt wurden, unterliegen nicht den Vorschriften der Maschinenrichtlinie resp. der Maschinenverordnung.Präzise Anforderungen an die Kennzeichnung sind für solche Maschinen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht enthalten. Es lässt sich allerdings aus den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung mitt ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 43449
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit verbundene ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
Wenn Sie an Produkten wesentliche Änderungen vornehmen, werden Sie rechtlich zum Hersteller eines neuen Produktes. Ein Produkt darf gemäß § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt den Anforder ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43578
ist auch dem Verbesserungsgrundsatz gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbSchG Rechnung zu tragen."Es ist also nicht zwangsläufig so, dass nach der Änderung einer Norm sofort das Arbeitsmittel (in Ihrem Fall die Leiter) ausgetauscht werden muss. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Beachtung der genannten Vorschriften, eigenverantwortlich festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind. Hierbei ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42890
und welche Maßnahmen (akustische Vorwarnung bis hin zur Verriegelung des Antriebs bei Aufenthalt von Personen zwischen den Maschinen) erforderlich sind, werden mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.Bestehen trotz der Maßnahmen zur Integration der Sicherheit bei der Konstruktion, trotz der Sicherheitsvorkehrungen und trotz der ergänzenden Schutzmaßnahmen weiterhin Risiken, kommen akustische ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43027
Mehrfachsteckdosen haben als Rechtsgrundlage das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - und insbesondere die 1. Verordnung zum ProdSG - 1. ProdSV - oder auch Niederspannungsrichtlinie genannt. Hier werden allgemein die Gefährdungen genannt, die von den einzelnen Produkten nicht ausgehen sollten. Konkretisiert werden die Anforderungen zur Gefährdungsvermeidung durch harmonisierte Normen. In einer dies ...
Stand: 28.05.2014
Dialog: 21215
„Lockout/Tagout“ (Verriegelung/Kennzeichnung) sind geplante Sicherheitsmaßnahmen zum Abschalten der Energieversorgung von Maschinen und Anlagen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. Hinweise zu diesen Sicherungsmaßnahmen sind in der Maschinenrichtlinie (MRL) zu finden. Artikel 5 "Inverkehrbringen und Inbetriebnahme" MRL: (1) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen un ...
Stand: 30.01.2014
Dialog: 20259
Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile“ der Ge ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
Die Frage kann nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantwortet werden. Zunächst muss zwischen "Norm" und "Richtlinie" unterschieden werden. Normen haben für sich genommen keinerlei Gesetzeskraft. Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Obwohl sie nur den Charakter von Empfehlungen haben, beruht ihre hohe Durchsetzungskraft auf ihrem großen Nutzen und dem in ihnen liegenden versammelten, qualifizi ...
Stand: 29.05.2014
Dialog: 21226