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Muss ich beim Bezug auf Normen in der Konformitätserklärung das Ausgabedatum oder das Datum der Verabschiedung der Norm angeben?

KomNet Dialog 19008

Stand: 22.07.2020

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen

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Frage:

In einer Konformitätserklärung zur Maschinen-Richtlinie nennen wir u. a. die von uns angewendeten Normen nach dem Amtsblatt der Europäischen Kommision, welche die Konformitätsvermutung auslösen. Darf ich hier das Ausgabedatum angeben? Ich beziehe mich ja auf das vorliegende Dokument in Papierform, oder muß ich das Datum der Verabschiedung nennen? Bsp. DIN EN ISO 12100: Die deutsche Fassung hat das Datum 2010, das Ausgabedatum (und der Anwendungsbeginn) ist 2011-03.

Antwort:

Bei Überprüfungen von Konformitätserklärungen durch die Marktaufsichtsbehörden wird, hinsichtlich der Normen, auf das „Gültigkeitsdatum“ der jeweiligen Norm geachtet/Bezug genommen (Das Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung und die aktuelle Gültigkeit beim Bereitstellen auf dem Markt ist entscheidend).


Richtig und wichtig ist, wie bereits von Ihnen erwähnt, die Fundstelle der harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU anzugeben. Dort wird die Gültigkeit/Aktualität der Norm bzgl. der Konformitätsvermutung zum Zeitpunkt der Erstellung der Konformitätserklärung angegeben.


Hinweis:

Wenn eine Norm überarbeitet wird, wird die Fundstelle der überarbeiteten Norm, die Fundstelle der alten harmonisierten Norm und das Datum, ab dem die alte Norm nicht mehr als Grundlage für die Konformitätserklärung gilt, zusammen im Amtsblatt veröffentlicht.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien“ (blue guide).