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Nach welcher Regelung sind seit 2009 Zuleitungen mit einem Querschnitt von 1 mm² an Mehrfachsteckdosenleisten nicht mehr zulässig?

KomNet Dialog 21215

Stand: 28.05.2014

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.)

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Frage:

Seit 2009 sollen Zuleitungen mit einem Querschnitt von 1 mm² an Mehrfachsteckdosenleisten (der so genannte 3er Stecker) nicht mehr zulässig sein, wenn die Mehrfachsteckdosenleiste mit 16 A abgesichert wird. Können Sie mir etwas mehr Hintergrundinformationen dazu geben bzw. auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Aussage?

Antwort:

Mehrfachsteckdosen haben als Rechtsgrundlage das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - und insbesondere die 1. Verordnung zum ProdSG - 1. ProdSV - oder auch Niederspannungsrichtlinie genannt. Hier werden allgemein die Gefährdungen genannt, die von den einzelnen Produkten nicht ausgehen sollten. Konkretisiert werden die Anforderungen zur Gefährdungsvermeidung durch harmonisierte Normen. In einer dieser Normen findet man den angefragten Querschnitt.

Die Ausführungen der DIN VDE 0620-2-1 Abschnitt 23.3 besagen zusammengefasst: Der Leiterquerschnitt, bezugnehmend auf einen Bemessungsstrom von 16 A, muss 1,5 mm² betragen, es sei denn, es ist eine Schutzeinrichtung (z. B. Sicherung), die auf den Bemessungsstrom der Leitung abgestimmt wurde, eingebaut.