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KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine vorgegebene Zeitspanne zwischen dem Warnsignal und dem Wiederanfahren einer Produktionslinie?

KomNet Dialog 20384

Stand: 13.02.2014

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Wir wollen eine Produktionslinie nach einer Softwareumstellung wieder in Betrieb nehmen. Dabei wurde ein Signalhorn installiert, welches ein Anfahren/Wiederanfahren der Linie akustisch signalisiert. Gibt es eine Zeitspanne, die mindestens verstreichen muss (nach Signalgebung) bis die Linie wieder anfährt?

Antwort:

Nach Maschinenichtlinie (2006/42/EG)
Anhang I
Abschnitt 1.2.2 - Stellteile

Von jedem Bedienungsplatz aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass niemand sich in den Gefahrenbereichen aufhält, oder die Steuerung muss so ausgelegt und gebaut sein, dass das Ingangsetzen verhindert wird, solange sich jemand im Gefahrenbereich aufhält.

Ist das nicht möglich, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches
und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Einer gefährdeten Person muss genügend Zeit bleiben, um
den Gefahrenbereich zu verlassen oder das Ingangsetzen der Maschine zu verhindern.
Diese Zeit ist also nicht nur von der Art der Anlage oder Maschine abhängig sondern auch von der Geschwindigkeit mit der Gefahr bringende Situationen entstehen und den Möglichkeiten die den Gefährdeten zur Verfügung stehen diese anzuhalten (z. B. Not-Halt Einrichtungen innerhalb eines abgesicherten Bereiches), abzuwenden oder sich zu entziehen (z. B. Flucht). Diese Zeit sollte als Ergebnis der Risikobeurteilung schon feststehen.

Zu beachten ist grundsätzlich DIN EN 981. Je nach Applikation und Anwendbare Typ-C Norm können unterschiedliche Anforderungen erforderlich sein. Eine detaillierte Aussage ist ohne weitere Informationen nicht möglich.

Beispiel:
DIN EN ISO 10218-2 (Robotersysteme), Abschnitt 5.6.3.4.3:

….Falls dies nicht möglich ist, muss ein dem Start vorausgehendes audio-visuelles Warnsignal vorgesehen werden, das

von der Position innerhalb des geschützten Bereichs in ausreichendem Maß seh- und hörbar ist und
mit einer Verzögerungsdauer vor dem Start ausgestattet ist, die ausreichend sein muss, um den Bedienpersonen das Verlassen des geschützten Bereichs zu ermöglichen.

Leicht erkennbare und leicht zugängliche Not-Halt-Einrichtungen müssen in ausreichender Anzahl innerhalb des geschützten Bereichs angeordnet sein, um deren Betätigung während der Verzögerung vor dem Start zu ermöglichen.