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Lastaufnahmemittel fallen gemäß § 2 in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV). Die Maschinenrichtlinie schließt auch für den Eigengebrauch hergestellte Produkte ein (9. ProdSV, § 2 Ziff.10). Somit muss für die genannten Lastaufnahmemittel entsprechend § 3 der Maschinenverordnung eine Konformitätserklärung ausgestellt ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
Für die Bereitstellung von Leuchten auf dem Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit (Verkauf, Vermieten, Verschenken, etc.) ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die erste Verordnung zum ProdSG (1. ProdSV) anzuwenden. Die 1. ProdSV dient zur Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie (RL 2014/35/EU) in nationales Recht. Diese Vorschriften befassen sich mit der Sicherheit von Produkten ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 43265
, qualifizierten Sachverstand. Erst durch Rechtsakte Dritter können Normen Verbindlichkeit erlangen, etwa wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen wird. EU-Richtlinie: Ein im EU-Vertrag vorgesehener Rechtsakt wird als „EU-Richtlinie“ bezeichnet. Diese Richtlinien treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und sind in sämtlichen Teilen ...
Stand: 29.05.2014
Dialog: 21226
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 43295
Abs. 2 ProdSG (= nicht harmonisierter Bereich) zur Anwendung.Neben dem vermutlich unwahrscheinlichen Fall a) ist auch eine Inbetriebnahme denkbar. Diese ist jedoch nach § 2 Nr. 9 der 9.ProdSV als „erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Verordnung erfassten Maschine in der Europäischen Gemeinschaft“ definiert und dürfte daher ebenso unwahrscheinlich sein. Bei der Einfuhr ...
Stand: 19.12.2019
Dialog: 42953
weitere Verordnungen zum ProdSG zu betrachten (z. B. die 9. ProdSG [Maschinenverordnung]). Hier finden sich dann auch Regelungen und Vorgaben, die ggf. eine CE-Kennzeichnung erforderlich machen und die sich mit Bedienungsanleitung und Herstellerkennzeichnung auseinandersetzen. ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
Die Richtlinie 2009/48/EG (Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug) ist mit der 2. GPSGV (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) in nationales Recht umgesetzt worden. Die aktuelle 2. GPSGV gilt nach § 1, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird. Spielzeug ist nach § 2 Nr. 24a wie folgt definiert: „Spielzeug sind alle Produkte, die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu ...
Stand: 04.03.2014
Dialog: 20547
Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Das Interpretationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) handelt ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 4799
Die Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie bzw. der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), in der Betriebsanleitung Angaben zum Schwingungskennwert einer Maschine zu machen. Dieser Wert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Grenzwerten (Tages-Vibrationsexpositionswerte) aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 43796
oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ausgehen und die ohne entsprechende Warnhinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich dagegen schützen kann. Auch aus den Erwägungsgründen lässt sich nichts anderes ableiten. Aus § 7 II Nr. 2 der Zweiten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) ergibt sich ebenfalls nur, dass dem Spielzeug ...
Stand: 13.01.2022
Dialog: 17995
Zunächst ein wichtiger Hinweis zur Beantwortung der Frage:Die Ausnahme aus dem Katalog für überwachungsbedürftige Anlagen gem. § 2 Nr. 30 Satz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bezieht sich ausschließlich auf druckbeaufschlagte Anlagen(-Komponenten) von Energieanlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 b), c) d) ProdSG).Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen etwa bleiben generell (also ausnahmslos) auc ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
und auf die besonderen Merkmale des Entwurfs gemäß Nummer 2.2.3 hinzuweisen."Die Richtlinie wurde in Deutschland mit der Vierzehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) umgesetzt. In § 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers wird in Absatz 3 zur Sprache folgendes festgelegt:"Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass (...) die Betriebsanleitung ...
Stand: 01.02.2022
Dialog: 42384
…Photovoltaik….Windkraft…u. v. a. mehr. Um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, müssen für Produkte / Errichtungen auch entsprechende / spezielle Anforderungen erfüllt werden. EU Richtlinien werden durch nationale Gesetze / Verordnungen / (harmonisierte) Normen / … umgesetzt. In den „Normen“ sind i. d. R. spezielle Anforderungen aufgeführt, die letztendlich zur Erfüllung von EU-Vorgaben notwendig ...
Stand: 01.02.2013
Dialog: 17840
ist zu berücksichtigen, dass diese Produkte ggf. in die Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten fallen.Dekorationsartikel können unter bestimmten Bedingungen auch in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug fallen, in jedem Fall aber unter die Richtlinie 2001/95/EG ...
Stand: 22.03.2014
Dialog: 20712
nicht unter geltendes Recht fallen sollten, können wir nicht liefern.Wir bitten um Verständnis, dass KomNet keine Aussagen über die Sinnhaftigkeit von Gesetzen und Verordnungen geben kann und darf. ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
Rechtssicherheit hinsichtlich des Bestandsschutzes. Die Schutzziele der Verordnung sind zwar in jedem Fall einzuhalten und die Verwendung der Arbeitsmittel muss sicher sein. Dies kann jedoch z. B. bei älteren Arbeitsmitteln auch durch ergänzende Maßnahmen sichergestellt werden, so dass ältere Arbeitsmittel nicht ausgesondert werden müssen."Diesbzgl. wird im § 8 Abs.6 der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
dieser Verordnung zu bilden.“Anzumerken ist, dass sich aus der englischen Fassung der RL 2006/42/EG etwas andere Interpretationen/Sichtweisen ergeben:Statt "bestimmte Funktion" sollte es hier "bestimmte Anwendung" heißen, da der englische Originaltext zwischen Artikel 2 a (Maschinendefinition) und in Artikel 2 g mit "specific application" keinen Unterschied macht."partly completed machinery“ --> "teilweise ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240