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. Risiken durch bewegliche Teile Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind; falls Risiken dennoch bestehen, müssen die beweglichen Teile mit trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein. ... 1.4.2.1. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen Die Befestigungen feststehender trennender ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Ziff. 1.4.2.2 müssen bewegliche Schutzeinrichtungen einer Maschine, wie z. B. eine Schutztür, u. a. mit einer Kopplung ausgerüstet sein, so dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange ein Erreichen dieser Teile möglich ist. Sie müssen stillgesetzt werden, sobald sich die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schließstellung ...
Stand: 25.02.2023
Dialog: 956
müssen die Befestigungsmittel nach dem Abnehmen der Schutzeinrichtung mit dieser oder der Maschine verbunden bleiben Bezüglich der notwendigen Werkzeuge sollten möglichst Werkzeuge gewählt werden, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Maschine nicht erforderlich sind. Hinsichtlich der Verwendung von Schaltschrank-Schnellverschlüssen ist anzumerken, dass diese sich in der Regel leicht und ohne spezielles Werkzeug öffnen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
Schutzfeld und der nächstgelegenen Gefahrstelle, der sich aus der Greif- bzw. Annäherungsgeschwindigkeit und der Nachlaufzeit ergibt (siehe hierzu DIN EN ISO 13855 "Sicherheit von Maschinen - Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherungsgeschwindigkeiten von Körperteilen"). Die BWS muss so an kraftbetriebenen Arbeitsmitteln angebracht sein, dass die Gefahrstellen nur durch das Schutzfeld ...
Stand: 29.05.2012
Dialog: 16305
Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind einzuhalten.In § 9 Abs. 1 Ziffer 2 sind die „sicherheitstechnischen Ausrüstungen" von Arbeitsmitteln und in Ziffer 4 die „Schutzeinrichtungen bei Splitter- oder Bruchgefahr sowie gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 23603
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
können folgende Auswirkungen haben: 1. Die Maschine ist auch nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher. --> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 2. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher. Die neue Gefährdung oder das erhöhte Risiko können durch einfache Schutzeinrichtungen beseitigt oder zumindest hinreichend minimiert ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186) entnommen werden.Da es sich bei dem hier in der Anfrage beschriebenen Not-Halt um eine Schutzeinrichtung handelt, welche zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Maschine führt, ist dies nicht als wesentliche Veränderung anzusehen. Der Austausch des Ein- /Austasters ist in diesem Punkt noch zu prüfen. Jedoch muss nach jeder Veränderung ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542
Schutzeinrichtungen beseitigt oder zumindest hinreichend minimiert werden. -> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 3. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden -> Es liegt eine wesentliche Veränderung vor."Danach dürfte es sich unserer Auffassung nach nicht um ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
geprüft werden, ob der Betrieb als Arbeitsmittel durch Beschäftigte sicher durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls müssen einfache Schutzeinrichtungen ergänzt werden.Wenn darüber hinaus komplexere Schutzeinrichtungen nachgerüstet werden müssten oder die Maschinen zum Zeitpunkt des Bereitstellens bereits mit der CE-Kennzeichnung versehen worden sein müsste, darf sie nicht als Arbeitsmittel eingesetzt ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Die neue CNC-Drehmaschine und das vorhandene Stangenladesystem zusammen sind Maschinen/unvollständige Maschinen im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die als Gesamtheit funktionieren. Für die Beurteilung, ob nach der Maschinenrichtlinie für die entstandene Gesamtheit der Maschinen Maßnahmen nach der Maschinenrichtlinie erforderlich sind, sind zwei Varianten zu betrachten. 1 ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
Für die Beurteilung, ob eine Zusammenstellung einzelner Maschinen eine „Gesamtheit von Maschinen“ i.S. der Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen vom 17. Mai 2006 - darstellt, wird die „Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes „Gesamtheit von Maschinen“ vom 5. Mai 2011 ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438
der Gesamtheit von Maschinen.Der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" enthält im § 38 „Gesamtheiten von Maschinen“ folgende Erläuterung:„Der Hersteller der Gesamtheit von Maschinen muss:[…]die technischen Unterlagen zusammenstellen; diese müssen die Ergebnisse der Risikobeurteilung und nähere Angaben zur Gestaltung der Schnittstellen (z. B. trennende Schutzeinrichtungen, verbindende ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile sind unter Berücksichtigung der Herstellerpflichten gemäß Art. 5 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die technischen Unterlagen nach Anhang VII Teil A zu erstellen und das Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 durchzuführen.Wenn Sie Hersteller der Automationsanlage sind und diese mit Ihren Schutzeinrichtungen ausrüsten, so gehören diese Schutzeinrichtungen ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Sicherungsmaßnahmen erreicht werden: - Einhalten von Sicherheitsabständen (siehe Abs. 5 bis 8), - Einbauen von trennenden Schutzeinrichtungen an den Schließkanten, wie Gehäuse, Abdeckungen, Verkleidungen, feststehende Schutzflügel, - Formgebung von Flügeloberflächen und vorstehenden Teilen in geeigneter Weise, - Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung, siehe Punkt 8.1 ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186
. In einer dieser Normen findet man den angefragten Querschnitt.Die Ausführungen der DIN VDE 0620-2-1 Abschnitt 23.3 besagen zusammengefasst: Der Leiterquerschnitt, bezugnehmend auf einen Bemessungsstrom von 16 A, muss 1,5 mm² betragen, es sei denn, es ist eine Schutzeinrichtung (z. B. Sicherung), die auf den Bemessungsstrom der Leitung abgestimmt wurde, eingebaut. ...
Stand: 28.05.2014
Dialog: 21215
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Die Maschinenverordnung (MaschV) definiert in § 2 "Begriffsbestimmungen" Ziffer 10. den Hersteller wie folgt: „Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005