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KomNet-Wissensdatenbank

Vorkehrungen beim Öffnen der Schutztür einer Kunststoffspritzgießmaschine

KomNet Dialog 956

Stand: 25.02.2023

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Muß beim Öffnen der Schutztür einer Kunststoffspritzgießmaschine auch das Hydrauliksystem der Maschine abgeschaltet (= Abschalten der Hydraulikpumpe) werden? Oder reicht hierzu der Notausschalter?

Antwort:

Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Ziff. 1.4.2.2 müssen bewegliche Schutzeinrichtungen einer Maschine, wie z. B. eine Schutztür, u. a. mit einer Kopplung ausgerüstet sein, so dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange ein Erreichen dieser Teile möglich ist. Sie müssen stillgesetzt werden, sobald sich die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schließstellung befindet.

Zu der Frage nach dem Abschalten des Hydrauliksystems hängt die Antwort davon ab, um was für eine Tür es sich handelt:

Bei einer Beschickungstür braucht das Hydrauliksystem nicht abzuschalten, die gespeicherte Energie in dem Bereich muss aber soweit verringert werden, dass dadurch keine Gefährdung mehr gegeben ist.

Bei einer Schutztür muss das Hydrauliksystem abschalten. Ein Not-Aus-Schalter reicht hierfür nicht aus. Ein Not-Aus-Schalter ist dafür da, die Maschine im unmittelbaren Notfall insgesamt stillzusetzen. Der Not-Aus-Schalter ist nicht als "normale" Schutzeinrichtung vorgesehen und somit auch nicht als solche zu verwenden.

Da eine exakte Beantwortung Ihrer Frage viele Detailkenntnisse der Maschine und des Arbeitsplatzes erfordert, sollten Sie sich diesbezüglich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft wenden.