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Müssen bewegliche Teile einer Maschine/Anlage in einer bestimmten Farbe gestrichen werden?

KomNet Dialog 12814

Stand: 19.06.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Müssen bewegliche Teile einer Maschine/ Anlage in einer bestimmten Farbe gestrichen werden (z.B. gelb)?

Antwort:

Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch/ungeschuetzte_bewegte_maschinenteile.
 
Eine Forderung nach farblicher Kennzeichnung der beweglichen Maschinenteile ist uns nicht bekannt.

Hinweise:
1. Informationen zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen sind Abschnitt 5.2 der ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu entnehmen. 

2. In der Broschüre "Farbe am Arbeitsplatz. Hinweise für die praktische Farbgestaltung" www.baua.de/de/Publikationen/Broschueren/A4.html?nn=667384 wird auf Aspekte der Farbgestaltung am Arbeitsplatz eingegangen.