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Dürfen Maschinen mit CE-Kennzeichnung und einer Konformitätserklärung sicherheitstechnisch verändert/verbessert werden?

KomNet Dialog 43542

Stand: 06.06.2021

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung

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Frage:

Dürfen Maschinen mit CE-Kennzeichnung und einer Konformitätserklärung sicherheitstechnische verändert/verbessert werden? In der Werkstatt soll an einer Tischbohrmaschine ein zusätzlicher Not-Halt angebracht und der Ein-Austaster ausgetauscht werden. Darf die Maschine bezüglich dieser Veränderung angepasst werden?

Antwort:

Ja, Maschinen mit CE-Kennzeichnung dürfen verändert werden.

Wenn die Maschine „wesentlich verändert“ wird, wird allerdings eine neue Maschine hergestellt. In diesem Fall müsste ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Ob es sich um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt, kann dem Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186) entnommen werden.


Da es sich bei dem hier in der Anfrage beschriebenen Not-Halt um eine Schutzeinrichtung handelt, welche zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Maschine führt, ist dies nicht als wesentliche Veränderung anzusehen. Der Austausch des Ein- /Austasters ist in diesem Punkt noch zu prüfen.

 

Jedoch muss nach jeder Veränderung einer Maschine eine neue Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden.