Ergebnisse 1 bis 20 von 21 Treffern
. Risiken durch bewegliche Teile Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konstruiert und gebaut sein, dass Unfallrisiken durch Berührung dieser Teile verhindert sind; falls Risiken dennoch bestehen, müssen die beweglichen Teile mit trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein. ... 1.4.2.1. Feststehende trennende Schutzeinrichtungen Die Befestigungen feststehender trennender ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
Trennende Schutzeinrichtungen müssen gemäß Anhang I, Ziff. 1.4.1 vierter Spiegelstrich der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG so befestigt sein, dass sie nicht auf einfache Weise Umgangen oder unwirksam gemacht werden können. Laut Anhang I, Ziff 1.4.2.1 RL 2006/42/EG dürfen feststehende trennende Schutzeinrichtungen sich nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen lassen. Dabei ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
Unter einer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS) versteht man eine Schutzeinrichtung, die das Eindringen eines Körperteiles in ein Schutzfeld mit Hilfe von Sensoren erkennt, die ohne unmittelbaren mechanischen Kontakt wirken. Bei der Montage ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Dieser ist der für den Schutz vor Verletzungen erforderliche Mindestabstand zwischen ...
Stand: 29.05.2012
Dialog: 16305
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I, Ziff. 1.4.2.2 müssen bewegliche Schutzeinrichtungen einer Maschine, wie z. B. eine Schutztür, u. a. mit einer Kopplung ausgerüstet sein, so dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange ein Erreichen dieser Teile möglich ist. Sie müssen stillgesetzt werden, sobald sich die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schließstellung ...
Stand: 25.02.2023
Dialog: 956
Roboter sind Maschinen und müssen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) erfüllen. Im Rahmen einer Risikobewertung sind die im einzelnen erfoderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu ermitteln und festzulegen. Zur Beurteilung der erforderlichen Sicherheit sind die von der EU-Kommission zur RL 2006/42/EG gelisteten Normen (http://www.baua.de/de/Produkt ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18984
Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel, wie Maschinen, nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind einzuhalten.In § 9 Abs. 1 Ziffer 2 sind die „sicherheitstechnischen Ausrüstungen" von Arbeitsmitteln und in Ziffer 4 die „Schutzeinrichtungen bei Splitter- oder Bruchgefahr sowie gegen herabfallende oder herausschleudernde Gegenstände ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 23603
in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile sind unter Berücksichtigung der Herstellerpflichten gemäß Art. 5 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die technischen Unterlagen nach Anhang VII Teil A zu erstellen und das Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 durchzuführen.Wenn Sie Hersteller der Automationsanlage sind und diese mit Ihren Schutzeinrichtungen ausrüsten, so gehören diese Schutzeinrichtungen ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
Sicherungsmaßnahmen erreicht werden: - Einhalten von Sicherheitsabständen (siehe Abs. 5 bis 8), - Einbauen von trennenden Schutzeinrichtungen an den Schließkanten, wie Gehäuse, Abdeckungen, Verkleidungen, feststehende Schutzflügel, - Formgebung von Flügeloberflächen und vorstehenden Teilen in geeigneter Weise, - Torbetätigung mit einer manuellen Steuerung ohne Selbsthaltung (Totmannsteuerung, siehe Punkt 8.1 ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 19186
. In einer dieser Normen findet man den angefragten Querschnitt.Die Ausführungen der DIN VDE 0620-2-1 Abschnitt 23.3 besagen zusammengefasst: Der Leiterquerschnitt, bezugnehmend auf einen Bemessungsstrom von 16 A, muss 1,5 mm² betragen, es sei denn, es ist eine Schutzeinrichtung (z. B. Sicherung), die auf den Bemessungsstrom der Leitung abgestimmt wurde, eingebaut. ...
Stand: 28.05.2014
Dialog: 21215
Schutzeinrichtungen beseitigt oder zumindest hinreichend minimiert werden. -> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 3. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und eine ausreichende Risikominderung kann nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden -> Es liegt eine wesentliche Veränderung vor."Danach dürfte es sich unserer Auffassung nach nicht um ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
können folgende Auswirkungen haben: 1. Die Maschine ist auch nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher. --> Es liegt keine wesentliche Veränderung vor. 2. Die Maschine ist nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher. Die neue Gefährdung oder das erhöhte Risiko können durch einfache Schutzeinrichtungen beseitigt oder zumindest hinreichend minimiert ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186) entnommen werden.Da es sich bei dem hier in der Anfrage beschriebenen Not-Halt um eine Schutzeinrichtung handelt, welche zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Maschine führt, ist dies nicht als wesentliche Veränderung anzusehen. Der Austausch des Ein- /Austasters ist in diesem Punkt noch zu prüfen. Jedoch muss nach jeder Veränderung ...
Stand: 06.06.2021
Dialog: 43542
geprüft werden, ob der Betrieb als Arbeitsmittel durch Beschäftigte sicher durchgeführt werden kann. Gegebenenfalls müssen einfache Schutzeinrichtungen ergänzt werden.Wenn darüber hinaus komplexere Schutzeinrichtungen nachgerüstet werden müssten oder die Maschinen zum Zeitpunkt des Bereitstellens bereits mit der CE-Kennzeichnung versehen worden sein müsste, darf sie nicht als Arbeitsmittel eingesetzt ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Der von Ihnen beabsichtigte Umbau bedingt eine vorausgehende Risikobeurteilung und stellt offensichtlich auch eine wesentliche Veränderung dar. Die Frage, die sich Ihnen hier offenbar in diesem Zusammenhang stellt ist, ob auf die "neue" Maschine (Bohrmaschine wird zur Trennmaschine von Keramik) das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen nach Anhang IV der RL 2006/42/EG erforderlich (wie u. ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
nicht ausreichend sind, der sichere Zustand nicht mit einfachen trennenden Schutzeinrichtungen herstellbar ist, die Verletzungen irreversibel sind und die Eintrittswahrscheinlich hoch ist. ...
Stand: 22.01.2014
Dialog: 20200
- oder Bruchgefahren, so müssen geeignete Schutzvorrichtungen vorhanden sein. Siehe auch die Technischen Regel für Betriebssicherheit z.B. TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen" (www.baua.de/TRBS).Beschäftigte sind verpflichtet gemäß Weisung die erforderlichen Schutzeinrichtungen an Arbeitsmitteln zu benutzen.Je nach Einsatzzweck die der Hersteller für seinen Radialschleifer vorsieht (siehe ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11082
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ist hi ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
und willensunabhängig wirkende Schutzmaßnahmen, z. B. durch feststehende trennende Schutzeinrichtungen oder durch Einbindung in das Sicherheitskonzept der Einzelmaschinen beseitigt werden. Hierbei muss ein akzeptables Risiko erreicht werden. Das Ergebnis Ihrer Risikobewertung bedeutet, dasskein weiterer formaler Aufwand (Anbringen der CE-Kennzeichnung, Ausstellen der Konformitätserklärung, Zusammenstellen ...
Stand: 28.06.2014
Dialog: 21438