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Die Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG trifft in Art. 5 Abs. 3 die Regelung:"(3) Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss im Hinblick auf das in Artikel 12 genannte Verfahren über die notwendigen Mittel verfügen oder Zugang zu ihnen haben, um sicherzustellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt." Hierzu führt ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 17292
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
es für das Stillsetzen der Maschine im Notfall benutzt werden kann. Die zweite Ausnahme betrifft handgehaltene oder handgeführte tragbare Maschinen“.Die Betriebssicherheitsverordnung fordert in§ 8 Abs. 6 Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen:„Kraftbetriebene Arbeitsmittel müssen mit einer schnell erreichbaren und auffällig gekennzeichneten Notbefehlseinrichtung zum sicheren ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43761
Stapler-Tender sind „auswechselbare Ausrüstung“ i. S. des Art.2 b) der Maschinenrichtlinie, d.h. "eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern". Damit fallen diese Produkte unter den Geltungsbereich des Art. 1 b) der Maschinenrichtlinie. Solche auswechselbaren Ausrüstungen ...
Stand: 26.11.2020
Dialog: 43185
Zur Frage, ob Transportgeräte als Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie anzusehen sind oder nicht, gibt es einen Leitfaden der EU-Kommission (Classification of equipment used for lifting loads with lifting machinery): . Hiernach sind weder Paletten noch Gitterboxen Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie. Bei der Beurteilung, inwieweit Ihre Transportvorrichtungen der Masc ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 7604
Gemäß Art. 2 RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) fällt zwar eine Gesamtheit von verbundenen Teilen, von denen mindestens eins beweglich ist, und die für Hebevorgänge zusammengefügt sind - auch wenn deren einzige Antriebsquelle die unmittelbar eingesetzte menschliche Kraft ist - in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Der Absenkkeil dient aber im wesentlichen nur dazu, schwere Traggerüste ...
Stand: 13.02.2014
Dialog: 20382
ist. Angenommen, diese sorgt für ein sicheres Funktionieren der schließlich „vollständigen“ Maschine „Prüfstand“, wäre sie bei der Konformitätsbewertung auf jeden Fall mit einzubeziehen.Eine unvollständige Maschine ist per Definition in Art. 2 Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie aber nur dazu bestimmt, nach der Montage mit anderen Komponenten eine „vollständige“ Maschine zu bilden. Das heißt ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
oder anderen Kunden zur Verfügung stellen, müssen Sie mit ihnen vertraglich vereinbaren. Software für sich alleine erfüllt jedenfalls zunächst nicht die Maschinendefinition des Art. 2 RL 2006/42/EG. Wird sie aber gesondert in den Verkehr gebracht und soll Sicherheitsfunktionen einer Maschine realisieren, so kann sie ggf. ein Sicherheitsbauteil oder Bestandteil (sofern sie mit entsprechender Hardware wie z.B ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
, sind die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Die Definition unvollständiger Maschinen findet sich in der Maschinenrichtlinie unter Art. 2 "g) „unvollständige Maschine" eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antriebssystem stellt eine unvollständige Maschine dar. Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
Wenn ein Händler ein Produkt, welches in den Anwendungsbereich der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU (bzw. in den einer beliebigen anderen Produktsicherheitsvorschrift) fällt, unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringen will, so hat er vorher sämtliche Herstellerpflichten zu erfüllen, welche die ATEX-RL (bzw. die entsprechende Rechtsvorschrift) vorgibt. Würde dieses Produkt durch eine Marktüberwachungs ...
Stand: 12.04.2018
Dialog: 42254
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG):eine Gesamtheit aus mehreren Teilen,davon mind. eine beweglich undes hat eine bestimmte AnwendungAntriebssystem, ein anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen KraftIm Kern geht es bei vielen Diskussionen zur Frage, ob ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43953
sind;Ein Hersteller kann als seinen "Bevollmächtigten" nach Art. 2j der MRL einen Dritten beauftragen bestimmte Teile seiner Verpflichtungen im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu übernehmen. Der Bevollmächtigte muss sein Sitz in der Gemeinschaft haben. Der Bevollmächtigte handelt bei seinen Tätigkeiten, für die er vom Hersteller bevollmächtigt wurde, im Namen ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 Produktsiche ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 5929
sich aus dem ProdSG nicht ableiten (LG Potsdam, Urt. v. 26.6.2014 - 2 O 188/13, Rn. 31 - juris; Czernik, MMR 2015, 338). Eine andere Auslegung ergibt sich auch nicht aus der RL 95/2001/EG, welche durch das Produktsicherheitsgesetz umgesetzt wurde. Nach Art. 5 Abs. 1 sind dem Verbraucher lediglich einschlägige Informationen zu erteilen, damit er die Gefahren, die von dem Produkt während der üblichen ...
Stand: 13.01.2022
Dialog: 17995
Die Hauptfrage ist somit, ob die Spannvorrichtung in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt, und -falls ja-, welche Anforderungen dafür gelten.Die Spannvorrichtung müsste als ein Erzeugnis nach Art. 1 angesehen werden. In Betracht kommen:b) auswechselbare Ausrüstung = „eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 22.10.2019
Dialog: 42872
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
weiteren Konformitätsnachweise erforderlich sind. Wird von diesen Normen abgewichen, muss die Konformität durch andere Verfahren, die in der Richtlinie näher beschrieben sind, nachgewiesen werden (z. B. Sicherheit auf andere Art und Weise). Werkzeuge sind nicht grundsätzlich von der Maschinenrichtlinie ausgenommen. Das muss im Einzelfall betrachtet werden. Beispielsweise können Werkzeuge, in denen ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 799
Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass Sie Hersteller einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne Art. 2 a) vierter Spiegelstrich der RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) sind. Als Hersteller einer Maschine sind Sie verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG für die gesamte Maschine durchzuführen. Im Rahmen der nach Anhang I RL 2006/42/EG ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
Wenn Sie an Produkten wesentliche Änderungen vornehmen, werden Sie rechtlich zum Hersteller eines neuen Produktes. Ein Produkt darf gemäß § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43578
Für die Regelungen des § 6 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gibt es seitens des Gesetzgebers keine Fallbeispiele. Ausnahmen sind lediglich im Rahmen der Vorgaben des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 möglich.Demnach dürfen die Kennzeichnungen nur dann auf der Verpackung vorgenommen werden, wenn eine Kennzeichnung des Produktes selbst nicht möglich ist. Dies kann z.B. dann vorliegen, wenn das Produkt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 15182