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KomNet-Wissensdatenbank

Werkzeuge und Maschinenrichtlinie

KomNet Dialog 799

Stand: 12.07.2016

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Können Sie bestätigen, daß Werkzeuglieferanten die harmonisierten Normen einhalten müssen, auch wenn sie streng genommen nicht an die Anforderungen der Maschinenrichtlinie gebunden sind?

Antwort:

Grundsätzlich müssen Produkte die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen einschlägiger Richtlinien erfüllen. Unter den jeweiligen Richtlinien harmonisierte Normen lösen die Vermutung aus, dass bei deren Einhaltung diese Grundanforderungen der Richtlinie erfüllt sind.
Für Inverkehrbringer bedeutet dies, dass für Produkte, die harmonisierten Normen entsprechen, in der Regel keine weiteren Konformitätsnachweise erforderlich sind. Wird von diesen Normen abgewichen, muss die Konformität durch andere Verfahren, die in der Richtlinie näher beschrieben sind, nachgewiesen werden (z. B. Sicherheit auf andere Art und Weise).
Werkzeuge sind nicht grundsätzlich von der Maschinenrichtlinie ausgenommen. Das muss im Einzelfall betrachtet werden. Beispielsweise können Werkzeuge, in denen Energie in Federn gespeichert wird (Zange), durchaus vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst  sein.