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Die Anforderungen des Art. 5 bzw. Art. 13 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EGgelten für Maschinen, die fertig konstruiert sind und bestimmungsgemäß eingesetzt werden sollen. Der Ausnahmetatbestand des Art. 1 Abs. 2 h) für Labormaschinen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf fertige Maschinen, die nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen in Laboratorien verwendet werden, d. h. in Räumlichkeiten ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
a) Der Motorenprüfstand ist eine Maschine oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterliegt auch dieser, da der Motorenprüfstand nicht als Maschine für Forschungszwecke angesehen werden kann.Begründung:Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
3-D-Drucker und komplette Bausätze dafür sind Maschinen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie (MRL), denn sie bestehen aus mehreren miteinander verbundenen Teilen, von denen mindestens eines beweglich ist und die für eine bestimmte Funktion zusammengefügt sind. Sie haben ein Antriebssystem, das nicht die unmittelbare menschliche oder tierische Kraft ist.3-D-Drucker ...
Stand: 08.01.2020
Dialog: 42990
auch für elektronische Aufzeichnungen.Frage 3.3: Welche Anforderungen werden an die von Wartungsunternehmen nach Artikel 6 Abs. 2 Buchstabe b aufzubewahrenden Kopien von Aufzeichnungen gestellt?Unternehmen, die eine Einrichtung installiert, gewartet, instandgehalten, repariert oder stillgelegt haben, bewahren gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchstabe b) mindestens fünf Jahre lang Kopien der Aufzeichnungen nach Art. 6 Abs. 1 ...
Stand: 30.01.2022
Dialog: 43628
von einer halben Sekunde, ab denen eine Gefährdung vorliegt:Werkstoff / Bandbreite der Verbrennungsschwelle / Grenztemperaturfür eine Kontaktdauer von 0,5 s (einschließlich +5°C Messtoleranz)Metall / 67 - 73 (°C) / 78 (°C)Kunststoff / 91 - 99 (°C) / 104 (°C)Keramik / 84 - 90 (°C) / 95 (°C)Holz / 125 - 153 (°C) / 158 (°C)Zur abschließenden Beantwortung der Frage ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 4587
Nach § 3 „Voraussetzungen für die Bereitstellung von Maschinen auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen“ der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - darf der Hersteller Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von P ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768
Polleranlage ist -wie schon beschrieben- eine Maschine i.S. der MRL und muss somit vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme gem. Art.5 Abs. 1f durch den Hersteller oder seinem Bevollmächtigten mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Wird der Poller allein d.h. ohne Steuerung in Verkehr gebracht (unvollständige Maschine), so ist gem. Art.13 MRL eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung ...
Stand: 26.05.2021
Dialog: 11121
demnach hierfür entsprechende Umgangshinweise in deutsch vorhanden sein müssen.Hinweisen möchten wir auch noch auf § 3 Abs.3 ProdSG: "Wenn der Schutz von Sicherheit und Gesundheit erst durch die Art der Aufstellung eines Produkts gewährleistet werden, ist hierauf bei der Bereitstellung auf dem Markt ausreichend hinzuweisen," ...
Stand: 13.11.2023
Dialog: 10717
sie nicht der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine elekt. Zuhaltevorrichtung als Verriegelungseinrichtung mit Sicherheitsfunktion ist ein Sicherheitsbauteil. Ersatzteile für Sicherheitsbauteile sind gemäß Art. 1 Abs. 2a Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom Anwendungsbereich ausgenommen.4) Bieten Sie einen "Baukasten Schutzgitter" an (d.h. Sie liefern alle Elemente, die zu einem Sicherheitsbauteil zusammengesetzt werden sollen), so ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
-Kennzeichnung zu versehen, wenn sie einen Nenndurchmesser DN > 25 aufweisen. Anderenfalls sind sie nach Art. 3 Abs. 3 RL 97/23/EG einzustufen und ohne CE-Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.Hinweis: Sofern das Rohrleitungssystem der Gasversorgungsstation Druckgeräte für Drücke PS > 0,5 bar enthält, die nicht ausschließlich nach Art. 3 Abs. 3 RL 97/23EG einzustufen sind, so handelt ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
der dort in Art. 2 Abs. 2 b) aufgeführten Ausnahme für Spielautomaten nicht anzuwenden.Es bleibt seitens des Herstellers zu prüfen, ob die elektromagnetische Verträglichkeit aufgrund der verbauten Technik berücksichtigt werden muss. Zur Prüfung ist die EMV-Richtlinie (RL 2014/30/EU) zu berücksichtigen. ...
Stand: 11.12.2020
Dialog: 42962
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
entsprechen; d.h. der Hersteller hat in der mitzuliefernden EU-Konformitätserklärung (nicht Bescheinigung!) zu bestätigen, dass das Gerät mit der neuen Richtlinie 2014/34/EU übereinstimmt. Baumusterprüfungen nach der Vorläuferrichtlinie 94/9/EG behalten ihre Gültigkeit (s. Art. 41 Abs. 2 RL 2014/34/EU). Hier haben aber der Hersteller und die mit der Baumusterprüfung beauftrage notifizierte Stelle ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 42174
Nach § 5 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften der BetrSichV insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
oder Händler ermitteln zu lassen, scheidet daher vermutlich aus.Ob der angesprochene Schweißtisch im Betrieb verwendet werden darf, richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Auflageböcke, Schweißtische etc. sind Geräte im Sinne des § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 43610
Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Von den Wirtschaftsakteuren müssen bei der Bereitstellung von elektronischen Verbraucherprodukten auf dem deutschen Markt u.a. insbesondere die §§ 3, 6 und ggf. 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) beachtet werden.Gemäß § 3 Abs. 2 ProdSG darf ein Produkt bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden.Bei der Beurteilung, ob ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 24655
Artikel 15 (2) der Niederspannungsrichtlinie lautet: "Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV, enthält die in Modul A in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten…." In der Tat ist die Lesbarkeit der NiederspannungsRL an dieser Stelle umständlich / nicht hinreichend genau. In Anhang IV wird lediglich der Aufbau der EU-Konformit ...
Stand: 28.04.2014
Dialog: 21019
Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
Die Formulierungen der Verordnung (EU) 2016/425, z. B.„Die Hersteller gewährleisten, dass der PSA die Anleitung und die Informationen nach Anhang II Nummer 1.4 in einer Sprache beigefügt sind, (...)“ [Art. 8 Abs. 7]„Die vom Hersteller mit den PSA auszuhändigende Anleitung (...)“ [Anhang II, 1.4]lassen hier wenig Spielraum für Interpretationen.In der aktuellen Fassung der Leitlinien zur VO(EU ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 42736