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Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den geschilderten Zusatzgewichten nicht um Anbaugeräte, die als "auswechselbare Ausrüstungen" unter die Maschinenrichtlinie - MRL - fallen. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst ...
Stand: 29.10.2014
Dialog: 22173
der harmonisierten Normen im Amtsblatt der EU anzugeben. Dort wird die Gültigkeit/Aktualität der Norm bzgl. der Konformitätsvermutung zum Zeitpunkt der Erstellung der Konformitätserklärung angegeben.Hinweis:Wenn eine Norm überarbeitet wird, wird die Fundstelle der überarbeiteten Norm, die Fundstelle der alten harmonisierten Norm und das Datum, ab dem die alte Norm nicht mehr als Grundlage ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 19008
Ja, es handelt sich um eine auswechselbare Ausrüstung.Im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie sind in § 41 Erklärungen zum Thema "Auswechselbare Ausrüstungen" gemacht. Auszug: "Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden..." ...
Stand: 19.07.2021
Dialog: 43563
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Vor der Frage, ob es sich bei der Fackel nun um eine Maschine handelt oder nicht, ist zu hinterfragen, ob die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht wird. Wenn die Fackel z. B. Bestandteil einer „Maschinenanlage“ ist, dann muss die Konformität für die Maschinenanlage erklärt werden und diese umfasst dann auch die Fackel. Wird die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht, dann ist zu prüfen, ob ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
sind die Voraussetzungen vor dem Inverkehrbringen nach Artikel 5 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für die Gesamtheit von Maschinen zu erfüllen. Dies umfasst zum Beispiel die Erstellung der technischen Unterlagen für die Gesamtheit von Maschinen, die Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtheit von Maschinen und die Anbringung der CE-Kennzeichnung an der Gesamtheit von Maschinen.Bei Anwendung ...
Stand: 06.11.2023
Dialog: 43769
Für eine „vollständige“ Maschine im Sinne des § 2 Nr. 2 der 9. ProdSV, welche die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht umsetzt, muss der Hersteller alle anwendbaren Punkte des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten, damit sie als konform mit dieser Vorschrift und damit als sicher gilt. Hierunter fallen unter anderem auch die elektrischen Gefährdungen.Gemäß § 6 ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
Elektrische Betriebsmittel sind gemäß der Niederspannungsrichtlinie Richtlinie 2014/35/EU mit einem CE-Zeichen zu kennzeichnen. Mit dieser Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller, dass sein Produkt den grundlegenden Anforderungen aller für das Erzeugnis zutreffenden europäischen Richtlinien (z.B. Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit, Maschinenrichtlinie usw.) entspricht ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 15669
Da die Maschine bereits 1982 in Verkehr gebracht wurde, handelt es sich bei einer erneuten Inbetriebnahme nicht um ein neues Inverkehrbringen. Gemäß § 2 Nr. 15 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Dies gilt allerdings nur für Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurden. Werden gebrauchte Produkte ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Flipperautomaten erfüllen die Voraussetzungen des Art. 2 a) Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG), um als Maschine eingestuft zu werden. Sie sind demnach gemäß RL 2006/42/EG mit einem CE-Kennzeichen zu versehen.Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei diesem Produkt weder um ein Haushaltsgerät für den häuslichen Gebrauch im Sinne des Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k noch um eine Einrichtung ...
Stand: 11.12.2020
Dialog: 42962
, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen.Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
der Feststellung eines sicherheitstechnischen Mangels hat also zuerst der Arbeitgeber die Verpflichtung, die Gefährdung von Arbeitnehmern durch Abstellung des Mangels bzw. Außerbetriebsetzung der Maschine zu verhindern. Es ist schwer vorstellbar, dass anschließend noch ein Rückruf des Produktes durch die zuständige Überwachungsbehörde durch den Hersteller angeordnet werden kann, da die Gefährdung bereits ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Die Frage lässt sich anhand der gemachten Angaben nicht eindeutig beantworten.Gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt:Jede Änderung einer Maschine muss im Rahmen einer Risikobeurteilung untersucht werden. Zeigt das Ergebnis, dass neue/zusätzliche Gefährdungen zu erwarten sind, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, liegt eine wesentliche Veränderung vor. Dies gilt ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen, ist in dieser Funktion nicht für Konstruktion, Fertigung oder Konformitätsbewertung der Maschine, für die Erstellung der in den technischen Unterlagen enthaltenen Dokumente, für die Anbringung der CE-Kennzeichnung oder für die Ausstellung und Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung zuständig. Diese Aufgaben obliegen unverändert ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
In dem Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist in § 250 "Kennzeichnung der Maschine" zu dieser Thematik nachzulesen:"Bei Produkten, die zu klein sind, um eine lesbare Kennzeichnung der Angaben zu tragen, die entsprechend Nummer 1.7.3 vorgeschrieben sind, kann die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett angebracht werden, das am Produkt befestigt ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43659
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt.Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten.Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten.Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
In der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurden unter Anhang I, Ziff. 2.3 an Holzbearbeitungsmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften spezielle grundlegende Sicherheitsanforderungen gestellt. Ein Teil dieser Maschinen wurde auch von Anhang IV erfasst und unterlagen damit einem besonderen Konformitätsbewertungsverfahren.Zur Erläuterung ...
Stand: 15.01.2010
Dialog: 10051
Die Anforderungen zur Voraussetzung der CE-Kennzeichnung sind im § 7 des Produktsicherheitgesetzes - ProdSG - dargelegt:"§ 7 CE-Kennzeichnung (1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
Es ist das in Anhang II der Verordnung 765/2008 dargestellte Logo zu verwenden. In Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung 765/2008 ist folgendes nachzulesen:"Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht."In Absatz 5 ist noch ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42503