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Stapler-Tender sind „auswechselbare Ausrüstung“ i. S. des Art.2 b) der Maschinenrichtlinie, d.h. "eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern". Damit fallen diese Produkte unter den Geltungsbereich des Art. 1 b) der Maschinenrichtlinie. Solche auswechselbaren Ausrüstungen ...
Stand: 26.11.2020
Dialog: 43185
Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
Ein Produkt/eine Maschine gilt als verwendungsfertig, wenn es nur noch aufgestellt und angeschlossen werden braucht (§ 2 Nr. 27 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Eine Laser-Bearbeitungsstation ist bereits eine vollständige Maschine, wenn sie zur Inbetriebnahme nur noch an die Energie (auch Gasversorgung) des Kunden angeschlossen werden muss (vgl. EU-Leitfaden zur RL 2006/42/EG § 35). Insoweit ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Nach der Maschinenverordnung - 9. ProdSV muss beim Inverkehrbringen die Maschine mit der CE-Kennzeichnung nach § 5 der 9. ProdSV versehen sein.Weiterhin ist in § 4 Abs. 1 9. ProdSV nachzulesen, dass der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der in den Absätzen 2, 3 und 4 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchführt, um nachzuweisen, dass die Maschine mit den Bestimmungen ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Frage, wann mehrere (auch unvollständige) Maschinen eine sogenannte Gesamtheit von Maschinen sind, ein Interpretationspapier veröffentlicht. Diese Hilfestellung enthält ein aussagekräftiges Schaubild. Demnach sind mehrere zusammenhängende Maschinen dann als Gesamtheit zu betrachten, wenn sowohl ein produktions- als auch ein sicherheitstechnisch ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
auszuhändigen hat. Somit muss auch sichergestellt sein, dass der Verwender die Betriebsanleitung lesen kann. Es wird also im Einzelfall darauf ankommen, in welcher Form die Betriebsanleitung mitgeliefert wird.Der § 255 "Die Form der Betriebsanleitung" des „Leitfadens zur Maschinenrichtlinie“ (Auflage 2.2 – Oktober 2019; Aktualisierung der 2. Auflage) führt hierzu noch Folgendes aus: "Die Form ...
Stand: 13.01.2022
Dialog: 17995
. In einer dieser Normen findet man den angefragten Querschnitt.Die Ausführungen der DIN VDE 0620-2-1 Abschnitt 23.3 besagen zusammengefasst: Der Leiterquerschnitt, bezugnehmend auf einen Bemessungsstrom von 16 A, muss 1,5 mm² betragen, es sei denn, es ist eine Schutzeinrichtung (z. B. Sicherung), die auf den Bemessungsstrom der Leitung abgestimmt wurde, eingebaut. ...
Stand: 28.05.2014
Dialog: 21215
Anforderungen an Augennotduschen werden im Zusammenhang mit Rettungsgeräten in Laboratorien beschrieben, z.B. in der Norm DIN 12899 T.2 (Laboreinrichtungen; Notduschen-Einrichtungen; Augenduschen; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen).Die DGUV Information 213-850/-851 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" führt unter Ziffer 6.6.2 "Augennotduschen ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3359
Belastungen (Tragfähigkeit) angebracht sein.Diese Forderung ist gemäß Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 z. B. erfüllt, "wenn a) (...) c) bei Auslegerkranen mit 1. starren Auslegern und solchen, bei denen die höchstzulässige Belastung auf die bei größter Ausladung begrenzt ist, die höchstzulässige Belastung angegeben ist, 2. (...)". ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 11409
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition "auswechselbare Ausrüstung" siehe Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)) und es wurde dann richtigerweise als "unvollständige Maschine" mit einer Einbauerklärung ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
…"Bei einer nicht angetriebenen Rollenbahn, bei der das Fördergut durch die Schwerkraft (Höhenunterschied) bewegt wird, wird der Rollenbahn die potentielle Energie über das Fördergut zugeführt. Damit fällt eine solche Schwerkraftrollenbahn unserer Auffassung nach unter die Maschinenrichtlinie.Frage 2:Im Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS vom 11.03.2015) wird folgende ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
Im § 2 Abs. 10 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
Formalrechtlich müssen Leitern den Mindestanforderungen des § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG entsprechen. Danach darf ein Produkt, soweit es keiner Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 ProdSG unterliegt, "nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877
für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Auflage 2.2 – Oktober 2019) werden die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erläutert.Dort steht unter1.2.4.3 Stillsetzen im Notfall (S. 221):„Gemäß Nummer 1.2.4.3 Absatz 1 (im Anhang I zur Maschinenrichtlinie) muss eine Maschine grundsätzlich mit einem oder mehreren Not-Halt-Befehlsgeräten ausgerüstet werden. Nummer 1.2.4.3 Absatz 2 legt zwei Ausnahmen fest ...
Stand: 21.02.2023
Dialog: 43761
Es ist das in Anhang II der Verordnung 765/2008 dargestellte Logo zu verwenden. In Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung 765/2008 ist folgendes nachzulesen:"Die CE-Kennzeichnung gemäß Anhang II wird nur auf Produkten angebracht, für die spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft deren Anbringung vorschreiben, und wird auf keinem anderen Produkt angebracht."In Absatz 5 ist noch ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42503
mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30). ..." Bei dem von Ihnen nachgefragten Verbraucherprodukt handelt es sich um ein Erzeugnis, welches dem § 3 Abs. 2 ProdSG zuzuordnen ist, dem sogenannten nicht harmonisierten Bereich. Diese Produkte dürfen nicht mit einem CE-Zeichen versehen werden. ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
/ungeschuetzte_bewegte_maschinenteile. Eine Forderung nach farblicher Kennzeichnung der beweglichen Maschinenteile ist uns nicht bekannt. Hinweise: 1. Informationen zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen sind Abschnitt 5.2 der ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu entnehmen. 2. In der Broschüre "Farbe am Arbeitsplatz. Hinweise für die praktische Farbgestaltung" www.baua.de/de/Publikationen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814