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Welches Fachwissen ist für die Herstellung von Leitern erforderlich.
KomNet Dialog 11877
Stand: 01.09.2015
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wir müssen für besondere Instandhaltungsarbeiten in einem Gebäude Leitern anfertigen lassen, die den Raumgeometrien angepasst sein müssen. Die Aufstellung von Gerüsten o.ä. ist nicht möglich. Zum Bau der Leitern soll durch unsere planenede Abteilung eine Schlosserei beauftragt werden, die lediglich einen Nachweis zum Prüfen von Leitern vorlegen kann. Hieraus ergeben sich die folgenden Fragen: Welche Nachweise muss ein Schlosser vorlegen, um Leitern bauen zu dürfen, bzw. welche Qualifikation muss diese Schlosserei nachweisen? Nach welchen gesetzlichen bzw. technischen Rahmenbedingungen sind diese Leitern zu fertigen und welche Dokumentation muss bei Auslieferung mitgegeben werden. Sind Verbindungsverfahren für die Seitenholme und die Streben vorgeschrieben?
Antwort:
1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,
2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird,
3. die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen,
4. die Gruppen von Verwendern, die bei der Verwendung des Produkts stärker gefährdet sind als andere."
Speziell zu Leitern:
Es gibt drei Verbindungsarten für Holme:
- Schweißen
- Nieten
- Bördeln
Nieten, unter Verwendung einer geeigneten Maschine kann von jedem ausgebildeten Schlosser durchgeführt werden. Schweißverbindungen sind im Zweifel vorzuziehen.
Für das Bördeln von Leiterholmen braucht man spezielle Maschinen, ohne die nicht gebördelt werden sollte. Ein ausgebildeter Metallarbeiter (Schlosser) kann eine solche Maschine bedienen.
Es handelt sich also ausschließlich um normale Arbeitsprozesse.
Bei einer Schlosserei als Hersteller wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um Holzleitern handelt.
- Im Teil 1 finden Sie die Abmessungen.
- Im Teil 2 werden Prüfungen beschrieben.
- Im Teil 3 werden Angaben über Benutzerinformationen gemacht.
- Die Teile 4ff befassen sich mit speziellen Leiterarten
Eine Prüfung kann entfallen, wenn die Leitern offensichtlich überdimensioniert sind. Wenn z.B. eine Materialstärke von 1,5 Millimetern erforderlich ist und bei Verwendung von Normprofilen eine Materialstärke von z.B. drei Millimetern gewählt wurde.
Übliche Prüfungen sehen z.B. so aus, dass die Leiter zwischen Böcke gelegt wird und in der Mitte mit z.B. 100 Kilogramm belastet wird. Die gemessene Durchbiegung ist ein Maß für die Festigkeit der Leiter (exakte Angaben in der Norm).
Der Hersteller soll dann eine Konformitätsbescheinigung ausstellen, in der stehen soll, dass die Leiter nach den Vorgaben der EN 131 gebaut wurde.
Die Leiter ist zu kennzeichnen, damit der Hersteller feststeht. Diese Kennzeichnung kann bei einer Einzelanfertigung auch in Form des Lieferscheins akzeptiert werden, solange keine Verwechslungsgefahr mit anderen Leitern besteht.
Die Benutzerinformationen werden i.d.R. über aufgeklebte Piktogramme geliefert. Diese Piktogramm kann man z.B. bei der BG einscannen oder im Fachhandel kaufen.
Über eine Oberflächenbehandlung ist dann ein geeigneter Korrosionsschutz herzustellen.
Geeignet ist z.B.
- Verwendung von Edelstahl
- Verwendung von Aluminium
- Pulverbeschichtung
- Verzinkung
- (Lackierung: Geeignet, aber nicht sehr haltbar)
Dem Verwender bleibt die Pflicht, die Leitern regelmäßig auf offensichtliche Schäden prüfen zu müssen. Schadhafte Leitern sind der Verwendung zu entziehen.