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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Augenduschen mit sterilem Wasser betrieben werden?

KomNet Dialog 3359

Stand: 23.04.2024

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

In unserem Küchenbetrieb beabsichtigen wir Augenduschen zu installieren. Wir hatten im letzten Jahr diese Thema bereits mit unserem betriebsärztlichen Dienst abgestimmt. Als Ergebnis wurde uns aufgezeigt, dass Augenduschen nur im sterilen Zustand und mit sterilem Wasser betrieben werden dürfen. Aus eigener beruflicher Erfahrung und im Austausch mit anderen Kollegen werden in der Regel Augenduschen mit direktem Wasseranschluß eingesetzt. Demzufolge ist dieses Verfahren nicht steril. Was dürfen wir einsetzen?

Antwort:

Anforderungen an Augennotduschen werden im Zusammenhang mit Rettungsgeräten in Laboratorien beschrieben, z.B. in der Norm DIN 12899 T.2 (Laboreinrichtungen; Notduschen-Einrichtungen; Augenduschen; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen).

Die DGUV Information 213-850/-851 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" führt unter Ziffer 6.6.2 "Augennotduschen" aus, dass Augennotduschen mit Wasser in Trinkwasserqualität gespeist sein müssen. Nur in Bereichen, in denen kein fließendes Wasser zur Verfügung steht, sind Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit zulässig. Gleiches steht in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 526 - Laboratorien (Ziffer 6.6.2).