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Die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt für Lastaufnahmemittel, wenn diese gesondert in den Verkehr gebracht werden (Art. 2 d der Richtlinie). Werden, wie in diesem Fall, z. B. an die Form- und Stanzwerkzeuge verschraubte oder angeschweißte Ösen mitgeliefert, so ist für diese Ösen die Richtlinie 2006/42/EG nicht anzuwenden, denn die Ösen werden hier nicht gesondert in den Verkehr ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
der Risikobeurteilung zu lösen.Um die Konformität mit der Maschinenrichtlinie vermuten zu können, sind vorrangig C-Normen ( Produktnormen ) anzuwenden. Sind diese nicht vorhanden, sollten A- und/oder B-Normen angewendet werden. Wichtig ist, dass die Schutzziele der Richtlinie -wie in Anhang I Nr. 1.2 Steuerungen und Befehlseinrichtungen, insbes. Nr. 1.2.4.3. Stillsetzen im Notfall und Nr. 1.2.4.4. Gesamtheit ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243
, die auf einem zentralen Server abgelegt sind, können ebenfalls den Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 6 Abs. 2 EU-F-Gase-Verordnung entsprechen, sofern der Betreiber der Anlage jederzeit auf die zentral abgelegten Daten zugreifen und diese bei Bedarf auch unmittelbar der zuständigen Vollzugsbehörde zur Einsicht zur Verfügung stellen kann.Die Aufzeichnungen sind anlagenbezogen ...
Stand: 30.01.2022
Dialog: 43628
. ProdSV (Maschinenverordnung) i.V.m. der Maschinenrichtlinie oder mindestens der Anhang 1 Nr. 1 und 2 der BetrSichV anzuwenden.Bezogen auf Gefahren beim Rückwärtsfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung folgendens zu berücksichtigen: Vom Bedienungsstand aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass sich keine Personen oder Hindernisse im Gefahrenbereich aufhalten oder befinden ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Die Richtlinie 2009/48/EG (Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug) ist mit der 2. GPSGV (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) in nationales Recht umgesetzt worden. Die aktuelle 2. GPSGV gilt nach § 1, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird. Spielzeug ist nach § 2 Nr. 24a wie folgt definiert: „Spielzeug sind alle Produkte, die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu ...
Stand: 04.03.2014
Dialog: 20547
Die EU - Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug ist die Richtlinie 2009/48/EG (Nachfolgerichtlinie der Richtlinie 88/378/EWG) ist mit der 2. ProdSV - Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug in nationales Recht umgesetzt worden.In Bezug auf die Einstufung von Büchern nach der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug besteht Interpretationsbedarf, welcher von der Europäischen ...
Stand: 15.06.2024
Dialog: 8336
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt für Produkte. Produkte sind nach § 2 Nr. 22 ProdSG Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Der Fertigungsprozess ist im Gesetz nicht näher definiert. Der Duden definiert eine „Fertigung“ als „industriellen oder handwerklichen Produktionsprozess“. Die Software wird als „nicht technisch-physikalischer ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 3036
nicht erforderlich und auch nicht zulässig.Nach dem ProdSG sind aber die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:Die Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden (scharfe Kanten, nicht ausreichende Standsicherheit; § 3 Abs. 2 ProdSG).Name und Kontaktanschrift des Herstellers sind auf dem Produkt anzubringen bzw ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Im § 2 Abs. 10 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
Grundlage für die Bewertung von Tätigkeiten mit handegeführten Radialschleifmaschinen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Anhang 1 Nr. 2 gibt allgemeine Mindestvorschriften für alle Arbeitsmittel vor. Ist bei einem Arbeitsmittel mit herausschleudernden Gegenständen (hier die Drahtbrüche) zu rechnen oder bestehen bei Teilen des Arbeitsmittels Splitter ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11082
. Falls es sich um eine unvollständige Maschine handelt, stellen der Hersteller oder sein Bevollmächtigter gemäß Artikel 5 Abs. 2 sicher, dass das in Artikel 13 genannte Verfahren abgeschlossen worden ist. Diese Anforderungen sind unabhängig davon, ob eine Maschine/unvollständige Maschine einzeln in Verkehr gebracht wird oder nach dem Inverkehrbringen in einer neuen Maschine verbaut wird. Alle ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
anzuwenden (vgl. Anhang I, Nr 1.7.1.2 der Maschinerichtlinie 2006/42/EG). Warneinrichtungen an Maschinen müssen demnach die Farben gemäß Anhang I, Nr. 4 der RL 92/58/EWG "Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" verwenden (zu Gestaltungsparametern und Farbkodierung von optischen Gefahrensignalen siehe auch DIN EN 981:2009). Bei der Verwendung ...
Stand: 14.10.2014
Dialog: 22092
der Last.Beim Montieren dieses Kranes an die maschinelle Einrichtung wird nicht in die Steuerung dieser Einrichtung eingegriffen.Entsprechend § 2 Abs. 2 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. ProdSV) ist eine Maschine im Sinne dieser Verordnung eine Gesamtheit von miteinander verbundenen Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
Die Ansicht, dass die Laufkatze im vorliegenden Fall eine auswechselbare Ausrüstung sein soll, kann nicht geteilt werden. Gemäß § 2 Nr. 3 der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) gilt: "eine auswechselbare Ausrüstung ist eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
der dort in Art. 2 Abs. 2 b) aufgeführten Ausnahme für Spielautomaten nicht anzuwenden.Es bleibt seitens des Herstellers zu prüfen, ob die elektromagnetische Verträglichkeit aufgrund der verbauten Technik berücksichtigt werden muss. Zur Prüfung ist die EMV-Richtlinie (RL 2014/30/EU) zu berücksichtigen. ...
Stand: 11.12.2020
Dialog: 42962
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
nach den Herstellerangaben für die Verwendung auf Baustellen geeignet ist. Für den Betrieb des Leitungsrollers ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV maßgeblich. "Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind." (§ 5 Abs.1 BetrSichV)Gemäß § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 26910
Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind;"Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für ForschungszweckeDer Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545