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Die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum ProdSG - 9. ProdSV; deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) verlangen von den Herstellern, nur solche Produkte auf dem Markt bereit zu stellen (d.h. zu vertreiben), die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 18464
Da die Maschine bereits 1982 in Verkehr gebracht wurde, handelt es sich bei einer erneuten Inbetriebnahme nicht um ein neues Inverkehrbringen. Gemäß § 2 Nr. 15 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt. Dies gilt allerdings nur für Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurden. Werden gebrauchte Produkte ...
Stand: 15.08.2022
Dialog: 43598
Für die Regelungen des § 6 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG gibt es seitens des Gesetzgebers keine Fallbeispiele. Ausnahmen sind lediglich im Rahmen der Vorgaben des § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 möglich.Demnach dürfen die Kennzeichnungen nur dann auf der Verpackung vorgenommen werden, wenn eine Kennzeichnung des Produktes selbst nicht möglich ist. Dies kann z.B. dann vorliegen, wenn das Produkt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 15182
Wenn Sie an Produkten wesentliche Änderungen vornehmen, werden Sie rechtlich zum Hersteller eines neuen Produktes. Ein Produkt darf gemäß § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung, ob ein Produkt ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 43578
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) ... (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
, die auf einem zentralen Server abgelegt sind, können ebenfalls den Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht nach Artikel 6 Abs. 2 EU-F-Gase-Verordnung entsprechen, sofern der Betreiber der Anlage jederzeit auf die zentral abgelegten Daten zugreifen und diese bei Bedarf auch unmittelbar der zuständigen Vollzugsbehörde zur Einsicht zur Verfügung stellen kann.Die Aufzeichnungen sind anlagenbezogen ...
Stand: 30.01.2022
Dialog: 43628
findet § 6(1) ProdSG Anwendung. Es ist jedoch hier und in jedem Einzelfall zu entscheiden, wer als Hersteller im Sinne des Gesetztes anzusehen ist, und ob Informationen notwendig sind, um sich bei Gebrauch des Produktes gegen Risiken schützen zu können. Entsprechend der Begriffsbestimmung in § 2 Nummer 14 ProdSG ist folgendes zu beachten:"Hersteller: Jede natürliche oder juristische Person ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9 ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
").Wird die Anlage wesentlich verändert, ist dies mit einem erstmaligen Inverkehrbringen gleichzusetzen. Dies bedeutet, dass die Anforderungen der Maschinenverordnung- 9. ProdSV, insbesondere § 3 zu erfüllen sind (Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG- MRL, Dokumentation nach Anhang VII MRL, Informationen (insbes. Betriebsanleitung nach Anhang I MRL), Durchführung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
nicht erforderlich und auch nicht zulässig.Nach dem ProdSG sind aber die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:Die Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden (scharfe Kanten, nicht ausreichende Standsicherheit; § 3 Abs. 2 ProdSG).Name und Kontaktanschrift des Herstellers sind auf dem Produkt anzubringen bzw ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
Werbemittel sind in der Regel Verbraucherprodukte i.S. § 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).Gemäß § 6 Abs. 1 ProdSG sind Verbraucherprodukte mit einer Herstelleridentifikation (Herstellername und Anschrift bzw. Name u. Anschrift des Bevollmächtigten oder Einführers) und einer Produktidentifikation (eindeutige Kennzeichnung des Produktes) zu versehen. Diese Angaben sind auf dem Produkt ...
Stand: 20.10.2016
Dialog: 27710
Lastkraftwagen für den öffentlichen Straßenverkehr sind von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. der Maschinenverordnung (9.ProdSV) ausgenommen. Eine entsprechende EG-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie kann somit auch nicht ausgestellt werden. Für Lastkraftwagen ist allerdings eine Typgenehmigung erforderlich. Zuständige Behörde ist das Kraftfahrbundesamt (KBA). https://www.kba.de ...
Stand: 29.07.2022
Dialog: 43686
gem. § 3 Abs. 2 ProdSG nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn diese bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Eine Prüfpflicht durch Dritte (z. B. TÜV) besteht nicht. ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
Aus Sicht der Produktsicherheit handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine wesentliche Veränderung der verketteten Maschine. Eine wesentliche veränderte Maschine wird wie eine neue Maschine behandelt. Die Bestimmungen des ProdSG und der 9. ProdSV sind in Gänze anzuwenden. Hier ist anzunehmen, dass vermutlich der Softwareanbieter als Hersteller der veränderten Maschinen anzusehen ...
Stand: 30.08.2016
Dialog: 27357
Der Begriff der Maschine ist nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen" Buchstabe a der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wie folgt definiert:„[...]a) „Maschine“- eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950