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Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16595
Das Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - gilt, wenn gemäß § 1 Abs. 1 "Anwendungsbereich" im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist unter "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitstellen" jedes von einer natürlichen oder juristischen Person ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
von diesen Produkten neben elektrischen Gefahren auch andere Gefahren ausgehen (z. B. mechanische Gefahren). Für die Abgrenzung ist hier Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe k der 2006/42/EG relevant – insbesondere die „für den häuslichen Gebrauch bestimmten Haushaltsgeräte“. Eine genaue Definition hierzu gibt es in der Richtlinie nicht. Erläuterungen bietet der „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 08.10.2016
Dialog: 27619
Die in Artikel 6 Abs. 3 der RL 2006/42/EG formulierten Möglichkeiten für die Ausstellung hat der deutsche Gesetzgeber nicht in die 9.ProdSV (Maschinenverordnung) übernommen. Da es solche europäischen Vorgaben auch in anderen europäischen Richtlinien gibt, hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelungen in das „darüber liegende“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aufgenommen – dort heißt es in § 3 ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
-Kennzeichnung zu versehen, wenn sie einen Nenndurchmesser DN > 25 aufweisen. Anderenfalls sind sie nach Art. 3 Abs. 3 RL 97/23/EG einzustufen und ohne CE-Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.Hinweis: Sofern das Rohrleitungssystem der Gasversorgungsstation Druckgeräte für Drücke PS > 0,5 bar enthält, die nicht ausschließlich nach Art. 3 Abs. 3 RL 97/23EG einzustufen sind, so handelt ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17469
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt oder ausgestellt werden (§ 1 Abs. 1 ProdSG).Es handelt sich bei den Kunstwerken entsprechend der Begriffsdefinition nach § 2 Nr. 22 ProdSG um Produkte, da diese durch einen Fertigungsprozess hergestellt werden. Da die Kunstwerke gewerblich vertrieben ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (§ 49 Abs. 1 EnWG).Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik kann grundsätzlich vermutet werden, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
Werbemittel sind in der Regel Verbraucherprodukte i.S. § 2 Nr. 26 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).Gemäß § 6 Abs. 1 ProdSG sind Verbraucherprodukte mit einer Herstelleridentifikation (Herstellername und Anschrift bzw. Name u. Anschrift des Bevollmächtigten oder Einführers) und einer Produktidentifikation (eindeutige Kennzeichnung des Produktes) zu versehen. Diese Angaben sind auf dem Produkt ...
Stand: 20.10.2016
Dialog: 27710
wird.Wird also das Regal z.B. mittels menschlicher Kraft bewegt, aber mittels mechanischer Bremse abgebremst, handelt es sich nicht um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.Da es sich in jedem Fall um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV handelt, sind die Mindestvorschriften des Anhangs 1 der BetrSichV "Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30). ..." Bei dem von Ihnen nachgefragten Verbraucherprodukt handelt es sich um ein Erzeugnis, welches dem § 3 Abs. 2 ProdSG zuzuordnen ist, dem sogenannten nicht harmonisierten Bereich. Diese Produkte dürfen nicht mit einem CE-Zeichen versehen werden. ...
Stand: 30.04.2015
Dialog: 23743
Sofern das Förderband bereits erstmalig im Binnenmarkt in Betrieb genommen wurde, gilt es beim erneuten Bereitstellen auf dem Markt als "Gebrauchtmaschine". Beim Inverkehrbringen von "Gebrauchtmaschinen" hat der Lieferant § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - zu beachten.Die für den sicheren Betrieb erforderlichen Angaben sind auch vom Lieferanten in einer Gebrauchsanleitung (§ 3 Abs. 4 ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. Weiter hat der Arbeitgeber die nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§ 4 Abs. 1 ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5517
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
gem. § 3 Abs. 2 ProdSG nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn diese bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Eine Prüfpflicht durch Dritte (z. B. TÜV) besteht nicht. ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
zu Maschinen sollten dabei unmissverständlich der Maschine anhand deren Identifikation zuzuordnen sein. Auch die Einschränkung der Verwendung von Arbeitsmitteln nach § 12 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung sollte eine leicht erkennbare Identifizierung der betroffenen Maschine ermöglichen. Die Kennzeichnung ausschließlich durch eine Inventarnummer könnte in vielen Fällen zu Missverständnissen führen ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 43449