Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss der Hersteller von Druckern ein Produktdatenblatt bereithalten?

KomNet Dialog 16595

Stand: 11.07.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Inverkehrbringen

Favorit

Frage:

Muss der Hersteller von Druckern ein Produktdatenblatt bereithalten, in dem z.B. auf Lärm oder Emissionen etc. hingewiesen wird? Wenn ja welche Rechtvorschrift ist anwendbar?

Antwort:

Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.


Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen z.B. Informationen zur Aufstellung, zum Betrieb, zum Tonerkassettenwechsel und zur Instandhaltung enthalten.


Auf die Informationen zur Produktsicherheit unter www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktsicherheit.html weisen wir hin.