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KomNet-Wissensdatenbank

Fällt ein Durchlaufregal mit einer mechanischen Bremse unter die Maschinenrichtlinie?

KomNet Dialog 13910

Stand: 18.06.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Ein Lieferant eines Durchlaufreaglsystem hat in diesem System eine mechanische Bremse eingebaut. Stationäre Regal unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie. Fällt durch diese Ergänzung des klassischen Regals das Regal nunmehr unter die Anforderungen der Maschinenrichtlinie?

Antwort:

Ein Durchlaufregal mit mechanischer Bremse fällt dann unter die Maschinenrichtlinie, wenn dieses Regal

entsprechend der Begriffsdefinition des Artikels 2 Buchstabe a) der RL 42/2006/EG mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattet ist oder über ein mit externen Energiequellen verbundenes Kraftübertragungssystem angetrieben wird.


Wird also das Regal z.B. mittels menschlicher Kraft bewegt, aber mittels mechanischer Bremse abgebremst, handelt es sich nicht um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.


Da es sich in jedem Fall um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV handelt, sind die Mindestvorschriften des Anhangs 1 der BetrSichV "Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2" vom Arbeitgeber zu gewährleisten.