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Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9 ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Die Richtlinie 2010/35/EU ist mit der „Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)“ vom 29.11.2011 in nationales Recht übernommen worden. Demnach dürfen die nach diesen Vorschriften mit der PI-Kennzeichnung versehenen Druckgeräte in Deutschland verwendet und auch wieder befüllt werden. Dies betrifft auch Flaschen, die Luft enthalten. Zum Tauchen dürfen diese Flaschen aber nicht verwendet werden.An ...
Stand: 11.05.2012
Dialog: 16211
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert wu ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
Es ist richtig, dass gemäß den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie ein ungewollter Wiederanlauf auch bei den handgeführten Maschinen unzulässig ist.In den die Anforderungen für diese Maschinen konkretisierenden Normen der Reihe DIN EN 62841-1 VDE 0740-1:2016-07 werden diese Punkte der Maschinenrichtlinie nicht immer ausreichend berücksichtigt. Diese Normen ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 12639
Wird das Fahrzeug ausschließlich im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt, gilt nicht mehr die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das Fahrzeug ist nach BetrSichV ein Arbeitsmittel.Es kommen die Regelungen zur Anwendung, die für die Abänderung oder Herstellung von Arbeitsmitteln gelten.Der Unternehmer hat Anforderungen festzulegen ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Für alle Arbeitsmittel, also auch für gebrauchte, die nach einem Verkauf erneut bereitgestellt werden, müssen in jedem Fall die Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - erfüllt sein. Hierfür ist dann der (neue) Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber ist auch verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, die daraus resultierender ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 8683
Aufgrund § 3 "Grundpflichten des Arbeitgebers" des Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist "der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten ...
Stand: 13.02.2013
Dialog: 17915
der geänderten Maschine anzusehen und haben alle Anforderungen der Maschinenverordnung - 9. ProdSV - i. V. m. der Richtlinie 2006/42/EG zu erfüllen.Sollte die Ermittlung keine wesentliche Veränderung ergeben, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - sicherstellen, dass Sie Ihren Arbeitnehmern nur Arbeitsmittel bereitstellen, die den Anforderungen in § 7 ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144
Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 28938
für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". In jedem Fall (unabhängig davon, ob eine wesentlich Veränderung vorliegt oder nicht) müssen sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sicherstellen, dass die von Ihnen geänderte Maschine für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist und den Anforderungen des § 5 ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 18685
Gemäß § 5 (3) Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
und die geeignete Person hiermit zu beauftragen. Die Prüfung und Wartung der Feuerlöscher werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bzw. der sicherheitstechnischen Bewertung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt. Bei den Prüfungen wird unterschieden zwischen- Funktionsprüfung und- Prüfung nach Anhang 2 BetrSichV.Für den Druckbehälter ist aber auch die Druckgeräterichtlinie zu erfüllen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 14984
wird.Wird also das Regal z.B. mittels menschlicher Kraft bewegt, aber mittels mechanischer Bremse abgebremst, handelt es sich nicht um eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.Da es sich in jedem Fall um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV handelt, sind die Mindestvorschriften des Anhangs 1 der BetrSichV "Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
kann nach entsprechender Prüfung unabhängig vom CE-Zeichen vergeben werden, siehe auch die Informationen der BAuA.2.Bei der Benutzung der Lastaufnahmemittel sind vom Arbeitgeber die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit Ihrem Anhang, insbesondere Anhang 1 Nummer 2 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten" einzuhalten.Konkretisiert ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Die Schlauchpflegeanlage ist eine Maschine i.S. der Maschinenrichtlinie - MRL und ein Arbeitsmittel i. S. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Wenn die Anlage optimiert werden soll, ist vor dem Umbau im Rahmen einer Risikobeurteilung festzulegen, ob der Umbau die Anlage wesentlich verändert (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS "Wesentliche Veränderung von Maschinen ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung des Arbeitsmittels muss nach dem Stand der Technik sicher sein (§ 4 (1) Nr. 3 BetrSichV).Dass ein Arbeitsmittel selbst dem Stand der Technik entspricht, ist demnach weder erforderlich noch ausreichend. Der Arbeitgeber muss prüfen, ob unter den konkreten Einsatzbedingungen zusätzliche ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42617