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Frage 1: Ja. Bei der Änderung der kompletten Steuerung muss gemäß Tabelle A.1 Nr. 8.1b der TRBS 1121 - "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" unter anderem eine Notrufeinrichtung zu einer ständig besetzten Stelle installiert werden. Frage 2: Nein. Ein Betrieb der Aufzugsanlage mit einer rein akustischen Notrufeinrichtung (Klingel, Hupe, ...) ist nach der Änderung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18932
Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de) den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 8797
Die Aufstellung eines Steuerungs- und Antriebsaggregates in einem Raum der jedermann zugänglich ist kann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass alle Bedienelemente nicht für jedermann zugänglich sind. (nur für Fachpersonal, abgeschlossenes Gehäuse). Weiterhin muss jederzeit der freie Zugang zum Steuerungs- und Antriebsaggregat für Fachpersonal gewährleistet sein. Außerdem muss sichergestellt ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 7065
Nein, dies ist nicht zulässig.In der Regel ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, für die weitergehende Anforderungen gelten. So sind z. B. die Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Unabhängig davon ist der Aufzug ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 5 der BetrSichV darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel zur Verfüg ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
, die nicht der Regelung, sondern der Steuerung (gemäß DIN 19226 ist die Steuerung der Vorgang in einem System, bei dem eine oder mehrere Größen als Eingangsgrößen andere Größen als Ausgangsgrößen aufgrund der dem System eigentümlichen Gesetzmäßigkeiten beeinflussen. Kennzeichen für das Steuern ist der offene Wirkungsweg.) dienen, können ggf. unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 7.7 a) BetrSichV fallen.Inwieweit ...
Stand: 01.06.2021
Dialog: 43539
Eine Helmtragepflicht besteht nicht.Das Bedienungspersonal des Abschleppwagens darf die schwebende Last mit dem Kran weder über sich selbst noch über andere Personen transportieren. Mit einer ortsgebundenen Steuerung ist zumindestens der Eigenschutz des Bedienungspersonals sichergestellt, weil entsprechende Bewegungseinschränkungen in das Abschleppfahrzeug eingebaut sind. Bei einer Funk ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 3552
des Eingriffs in die Steuerung eine zugelassene Überwachungsstelle die sichere Verwendung überprüfen und hierüber eine Prüfbescheinigung ausstellen.Ab dem 01.01.2021 wird ein fehlendes Zweiwege-Kommunikationssystem bei den Prüfungen durch die ZÜS beanstandet. Je nach ausgewiesener Mängelkategorie ist der Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben oder die Anlage ist bis zur Mängelbehebung außer ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
der Begründung zu Nr. 5: "Nummer 5 beschreibt die Prüfgegenstände und die Fristen wiederkehrender Prüfungen. Nummer 5.1 übernimmt den in Nummer 2.8 der Richtlinie 1999/92/EG vorgegebenen Prüfgegenstand. Bei den in Nummer 5.1 und 5.2 genannten Prüfgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um solche, die bisher nach dem 3. Abschnitt i. V. m. § 1 Absatz 2 Nummer 3 der BetrSichV 2002 geregelt waren. Gemäß ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24077
sind. Insbesondere müssen[…]8. Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln und gegen Blockaden solcher Teile getroffen werden; hierzu gehören auch Maßnahmen, die den unbeabsichtigten Zugang zum Gefahrenbereich von beweglichen Teilen von Arbeitsmitteln verhindern oder die bewegliche Teile vor dem Erreichen des Gefahrenbereichs stillsetzen,[…]“Hinweis:Ein wesentlich veränderte ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 43004
Allgemein Es findet kein Eigentümerwechsel und damit kein neues Inverkehrbringen statt, das bedeutet, dass die Geräte weiterhin unverändert betrieben werden dürfen, soweit die Geräte selbst nicht verändert werden. Explosionsgeschütze Geräte Die neu genutzten Räume müssen den heutigen Anforderungen, d.h. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bzw. der Gefahrstoffverordnung (GefSoffV) entspre ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 5663
Der Notfallplan (BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1) und der Alarm-und Befreiungsplan (TRBS 2181 Punkt 4.3 Absatz 3 -2007-) sind inhaltlich in den wesentlichen Punkten identisch. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch ihre Verankerung in den Vorschriften. So ist der Notfallplan explizit in der BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1 mit den Mindestangaben festgeschrieben. Weiterhin ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27939
Funkfernsteuerungen von Kranen können im Freien erfahrungsgemäß Reichweiten bis zu 400 m haben, in Gebäuden ist dies von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Technische Anforderungen an Reichweiten sind uns nicht bekannt.Um eine Gefährdung durch eine Fehlbedienung wegen Verwechslung auszuschließen, gibt es technisch die Möglichkeit, von einer Funkübertragung auf eine Infrarotfernsteuerung umzurüs ...
Stand: 09.07.2020
Dialog: 24212
an die Klappe zu stellenden Anforderungen (siehe z.B. DIN EN 81/1 und EN 81/2 jeweils Ziffer 8.12) erfüllt sind Ob vorstehende Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs weisen wir hin. ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 13822
eine Flammensperre (Deflagrations- und/oder Detonations-Rohrsicherrung z. B.). Sie stellt vielmehr ein "Gerät" im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie 2014/34/EU dar. Diese "Geräte" werden wie folgt legaldefiniert:„Geräte“: Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder orts bewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungs teile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27574
erfordern", wobei die Umstände wesentlich sein müssen und sachlich - z. B. aus dem Arbeitsablauf - begründbar sein müssen.Bei den Auffanggurten sehen wir kein Problem wenn diese durch mehrere Beschäftigte genutzt werden. Diese können in der Regel individuell eingestellt werden und Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme sollten durch die Benutzung von mehreren Beschäftigen ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 25423
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Der Arbeitgeber muss die sichere Verwendung beurteilen und ggf. Maßnahmen nach dem Stand der Technik festlegen (siehe §§ 3-5).Da die Regale offenbar wesentlich geändert wurden, muss der Arbeitgeber anstelle des Herstellers beurteilen, unter welchen Bedingungen die Regale sicher verwendet ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42973
nach dem DGUV Grundsatz 308-001 gliedert sich im Wesentlichen in die drei Stufen- allgemeine Ausbildung (Stufe 1)- Zusatzausbildung (Stufe 2)- betriebliche Ausbildung (Stufe 3) "In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198
der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung mit zu betrachten.Ein wesentliches Kriterium für den sicheren Betrieb von Schlauchleitungen ist die fachgerechte Einbindung der Armaturen in die Endstücke des Schlauches. Laut Nr. 4.2.2 der DGUV Information 213-053 / Merkblatt T 002 der BG RCI „Schlauchleitungen Sicherer Einsatz“ (Stand: Juli 2018) sind bei Schläuchen aus Elastomeren und Thermoplasten nur Klemmfassungen ...
Stand: 09.10.2019
Dialog: 42864
Überwachungsstelle geprüft werden müssen. Anforderungen ergeben sich u.a. bei Druckbehältern aus dem AD 2000 Regelwerk (Herstellung und Prüfung), welches als technische Spezifikation die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der europäischen Druckgeräterichtlinie erfüllt.Weitere Anforderungen an Schweißqualifikationen und Schweißqualität ergeben sich aus der DIN EN ISO 9606 und DIN EN ISO 3834, welche ...
Stand: 01.09.2022
Dialog: 3670
Aus arbeitsmedizinischer und ergonomischer Sicht ist es wichtig, dass sog. Wetterschutzkleidung schädliche Einflüsse vor allem durch Nässe, Kälte und Wind verringert bzw. abhält. Die wesentliche Gefährdung besteht in einer Aus- bzw. Unterkühlung des Körpers mit daraus folgenden weiteren Belastungen vor allem des Kreislaufs und des Bewegungsapparates. Generell ist davon auszugehen ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 512