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Unter welchen Bedingungen dürfen gekürzte Schwerlastregale weiter benutzt werden?
KomNet Dialog 42973
Stand: 18.12.2019
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Inbetriebnahme
Frage:
Unter welchen Bedingungen dürfen auseinander getrennte Schwerlastregale weiter benutzt werden? In unserem Fall werden Schwerlastregale zu einlagigen Podesten gekürzt.
Antwort:
Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Der Arbeitgeber muss die sichere Verwendung beurteilen und ggf. Maßnahmen nach dem Stand der Technik festlegen (siehe §§ 3-5).
Da die Regale offenbar wesentlich geändert wurden, muss der Arbeitgeber anstelle des Herstellers beurteilen, unter welchen Bedingungen die Regale sicher verwendet werden können. In diesem Fall muss u. a. beurteilt werden, ob sie standsicher sind, welche Belastungen zulässig sind und ob eine Gefährdung durch Anfahren mit Flurförderzeuge besteht.
Abhängig von der Komplexität der Konstruktion und der Höhe einer möglichen Gefährdung (z. B. ob im Falle eines Versagens schwere Verletzungen drohen) kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er selbst über die notwendigen Kenntnisse verfügt, dies zu beurteilen, oder ob er sich fachkundige Unterstützung suchen muss.
Regeln zur statischen Auslegung von Stahlbauten finden sich in den Eurocodes, weitere Hinweise u. a. in DIN EN 15635:2009-08 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ und in der DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“.