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Stimmt es, dass Schlauchleitungen mit mehr als 0,5 bar nicht mit Schlauchklemmen angeschlossen werden dürfen?
KomNet Dialog 42864
Stand: 09.10.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Leitungen unter innerem Überdruck
Frage:
Teile der von uns gebauten Wasseraufbereitungsanlagen werden mit Schlauchleitungen ausgeführt. Hierzu verwenden wir z.B. für Polymer – und Spaltmitteldosierung Schlauchleitungen, welche mit Schelle auf Tülle angeschlossen werden. Dies ist auch so vorgegeben vom Unterlieferanten. Einer unserer Kunden hat uns nun darauf hingewiesen, dass diese Art der Verbindung für Schläuche mit mehr als 0,5 bar nicht zulässig sei! In ca. 20 Jahren, in denen wir bei unseren Lieferanten Dosierpumpen herstellen ist diese Fragestellung noch nicht aufgetreten. Jede einzelne verwendete Komponente – Schlauch, Tülle und Schelle ist für den Anwendungsfall geeignet (Nachweis vom Unterlieferanten), aber wir finden keine Vorschrift, welche die Verbindung bestätigt oder untersagt. Über eine Klärung würden wir uns sehr freuen.
Antwort:
Schlauchleitungen können sowohl Arbeitsmittel als auch überwachungspflichtiges Anlagenteil nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) sein. Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind vom Betreiber bzw. Arbeitgeber einzuhalten und die eingesetzte Schlauchleitung ist im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung mit zu betrachten.
Ein wesentliches Kriterium für den sicheren Betrieb von Schlauchleitungen ist die fachgerechte Einbindung der Armaturen in die Endstücke des Schlauches.
Laut Nr. 4.2.2 der DGUV Information 213-053 / Merkblatt T 002 der BG RCI „Schlauchleitungen Sicherer Einsatz“ (Stand: Juli 2018) sind bei Schläuchen aus Elastomeren und Thermoplasten nur Klemmfassungen, Pressfassungen und, in Ausnahmefällen, einvulkanisierte Schlaucharmaturen zugelassen. Bei Folienwickelschläuchen sind die von den Herstellern empfohlenen Armaturen einzusetzen. Schlauchbefestigungen mittels z. B. Schlauchschelle, Spannband, Schlauchbinder, Montagedraht sind bei keinem dieser Schläuche mehr zulässig. Denn wird eine derart konfektionierte Schlauchleitung am Schlauchende stark gebogen, kann sich der Schlauch teilweise vom Schlauchnippel abheben. Dabei entsteht ein Totraum, in dem sich Medium absetzen kann. Schmutznester sind die Folge, die unter Umständen nicht ausreichend gespült und desinfiziert werden können, was z. B. unter anderem für den Chemiebereich und auch für den gesamten Lebensmittelbereich gilt.