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Muss bei einer Kompletterneuerung der Steuerung einer Aufzugsanlage aus den 1960er Jahren diese mit einem Notrufsystem ausgerüstet werden? Wie muss dieses aussehen?

KomNet Dialog 18932

Stand: 12.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

1.) Muss bei einer Erneuerung der kompletten Steuerungsanlage mit Frequenzregelung die Aufzugsanlage aus den 1960er Jahren mit einem Notrufsystem ausgerüstet werden? 2.) Reicht es aus, wenn diese aufgerüstete Aufzugsanlage weiterhin mit der Klingel bzw. Hupe im Treppenhaus als Notruf betrieben wird?

Antwort:


Frage 1:
Ja. Bei der Änderung der kompletten Steuerung muss gemäß Tabelle A.1 Nr. 8.1b der TRBS 1121 - "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" unter anderem eine Notrufeinrichtung zu einer ständig besetzten Stelle installiert werden.

Frage 2:
Nein. Ein Betrieb der Aufzugsanlage mit einer rein akustischen Notrufeinrichtung (Klingel, Hupe, ...) ist nach der Änderung der Steuerung nicht mehr möglich. Die Installation einer Notrufeinrichtung ist zwingend erforderlich.