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In der Zielstellung der ASR A 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist ausgeführt, dass die ASR die Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten konkretisiert. Nach §§ 3a; 4 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.3 des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" wird unter Nr. 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Abs. 2 folgende Anforderung gestellt: "(1) ... (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21932
einer Betriebstankstelle handelt es sich auch um eine Arbeitsstätte. Die Anforderungen an die Arbeitstättenverordnung - ArbStättV - hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 konkretisiert. Unter Ziffer 5.2 ist beschrieben, wie Hindernisse und Gefahrstellen zu kennzeichnen sind (gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen). Bei ständigen ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 17924
vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann diese aber erforderlich sein. Entsprechend Nr. 5.2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" ist die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gelbschwarze Streifen (Sicherheitsmarkierung vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen) deutlich erkennbar und dauerhaft ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43339
kann, sondern die Last bereits bei 890 kg abreißt.Um wie von Ihnen vorgeschlagen eine reduzierte Traglast unter Berücksichtigung der dreifachen Sicherheit garantierten zu können, müsste man zunächst einmal die genauen Gründe für die Tragkraftreduktion kennen. Im nächsten Schritt ist dann zu beurteilen, ob auch eine solche reduzierte Kraft innerhalb des vorgesehenen Nutzungsintervalls bis zur nächsten Prüfung ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 22046
prüfungsrelevante Gefährdung. Für diese Arbeitsmittel wird § 14 Abs. 2 BetrSichV allein durch die Prüfung der elektrischen Sicherheit erfüllt.Treten laut Gefährdungsbeurteilung hingegen weitere Gefährdungen der Beschäftigten im Zusammenhang mit einem Arbeitsmittel (z. B. mechanische Gefährdung) auf, stellt die Prüfung der elektrischen Sicherheit nur eine Teilprüfung im Sinne des § 14 Abs. 2 BetrSichV dar ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188
Prüfung (nach § 15 Abs. 13 Satz 1 bzw. Abs. 14 Satz 1 BetrSichV) wird ausgeführt: "(...) (12) Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage Hierbei kann sich die ZÜS bei den Prüfungen und Aussagen auf die Prüfungen und Aussagen Dritter abstützen, wobei deren Bewertung der ZÜS obliegt; dies gilt nicht für die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18237
Arbeiten, wie z. b. bei Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten, eine Zoneneinteilung nur Temporär, bzw. im Normalbetrieb nicht erforderlich.Bezüglich Ausführung und Anforderungen an die Kennzeichnung von explosionsgefährdeten Bereichen nach Anhang III der Richtlinie 1999/92/EG kann als Erkenntnisquelle die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43084
In § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 43087
Einrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen, in denen sich auch eine Arbeitsstätte befindet, fallen unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Sofern die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht, ist darüber hinaus die Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
Es ist eine Prüfung der Regalanlage vor der Inbetriebnahme erforderlich.Nach § 14 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1.die Kontrolle der vorschriftsmäßigen ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
organisatorische Verantwortung und muss dem Prüfer praktisch "den Weg bereiten". Gut und anschaulich wird diese Thematik in der DGUV Information 203-071 (Stand Januar 2020) dargestellt.Häufig sind für die Beurteilung der Sicherheit eines Gerätes weitergehende Informationen notwendig, z. B. weil von den normativ festgesetzten Grenzwerten abweichende Werte in den Herstellerunterlagen als zulässig vermerkt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 43210
Nein! Aufzugsanlagen sind nach dem Stand der Technik zu betreiben. Stand der Technik sind Fahrkorbtüren. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Einbau von Fahrkorbtüren nicht möglich ist oder die eigentliche Nutzung (Lastenaufzug) eingeschränkt werden würde. Da in diesem Fall aber eine Nutzungsänderung vorliegt, also aus einem Lastenaufzug ein Personenaufzug gemacht werden soll, ist der Einb ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867
Bezüglich Ihrer Fragestellung sind zunächst im wesentlichen zwei Rechtsgrundlagen zu beachten: Zum einen die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV nebst den dazugehörigen technischen Regeln für Betriebssicherheit www.baua.de/trbs sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (www.dguv.de/publikationen). Beide Rechtsvorschrifte ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 13091
der Gefährdungsbeurteilung können fehlende Warnhinweise auf Mehrfachsteckdosenleisten bei ansonsten festgestellter Sicherheit und Eignung für den Arbeitsbereich ein Grund sein, diese außer Betrieb zu nehmen. ...
Stand: 24.01.2017
Dialog: 28263
Der Fragestellung ist zu entnehmen, dass auf die Schutzeinrichtungen verzichtet werden muss, um neu entwickelte Produkte während der Erprobungsphase beobachten zu können. Eine Instandhaltungsmaßnahme ist hier aber nicht anzunehmen. Denn eine Instandhaltung inklusive des Erprobungsbetriebes der Anlage dient zur Erhaltung des sicheren Zustandes oder deren Rückführung in diesen. In dem hier in Frage ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26812
Grundsätzlich muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermittelt werden, welchen Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung (hier: Sicherheits- bzw. Schutzschuhe oder Berufsschuhe) zur Verfügung zu stellen sind.Sicherheits- bzw. Schutzschuhe sind dann zur Verfügung zu stellen, wenn mit Fuß- oder Beinverletzungen, insbesondere durch• Stoßen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 6472
, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen (§ 15 ArbSchG). Eine ähnliche Anforderung erhebt auch die berufsgenossenschaftliche DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" unter § 15 "Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten":"Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 10188
Erlaubnisbedürftig gemäß § 18 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sind Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Sicherheit der Tankstelle beeinflussen. Die TRBS 1122 konkretisiert, welche Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise die Sicherheit der Anlage soweit beeinflussen, dass vor der Änderung eine Erlaubnis erforderlich ist. Im Anhang 1 sind Beispiele ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 23828
Sowohl Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck für Gase, die zu den sogenannten Druckanlagen und somit zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören, als auch Krane sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln müssen Arbeitgeber die Bestimmungen der BetrSichV einhalten, um damit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43625