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KomNet-Wissensdatenbank

Ist vorgeschrieben, in welcher Farbe Sperrpfosten an einer Betriebstankstelle gekennzeichnet sein müssen?

KomNet Dialog 17924

Stand: 28.05.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen

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Frage:

An einer betrieblichen Tankstelle für Flüssiggas, die von einem externen Dienstleister geprüft und gewartet wird, sind rot-weiß gekennzeichnete Sperrpfosten aufgestellt, um die Tankstellentechnik vom Tankplatz zu trennen. Gibt es eine Regel, dass diese Sperrpfosten gelb-schwarz gekennzeichnet sein müssen?

Antwort:

Die Anforderungen an Montage, Installation und Betrieb von Füllanlagen für Flüssiggas (hier: Flüssiggas-Tankstelle) werden in der TRBS 3151/TRGS 751 konkretisiert. Unter der Ziffer 4.1.4 und 4.1.6 wird beschrieben, wie Lagerbehälter bzw. die Abgabeeinrichtungen vor Beschädigungen durch Anfahren zu schützen sind. Anforderungen an die farbliche Kennzeichnung werden darin nicht gestellt.


Bei einer Betriebstankstelle handelt es sich auch um eine Arbeitsstätte. Die Anforderungen an die Arbeitstättenverordnung - ArbStättV - hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 konkretisiert. Unter Ziffer 5.2 ist beschrieben, wie Hindernisse und Gefahrstellen zu kennzeichnen sind (gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen). Bei ständigen Hindernissen sind vorzugsweise Gelb-schwarze Streifen zu verwenden.